Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 22164
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Insolvenzprofil
Schmies.eu Gmb
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zusestraße 9, 48653 Coesfeld
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 22164
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2707.HRB22164
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 22/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
08.05.2026 , 16:01 Uhr
Berichtigung
15.05.2026
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
19.06.2026
Vergütungsfestsetzung
08.08.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmies.eu GmbH ist am 08.05.2026 durch das Amtsgericht Münster eröffnet worden. Im Rahmen der Eröffnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Frau Rechtsanwältin Tanja Kreimer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Eine Berichtigung des Gerichtsbeschlusses vom 08.05.2026 hat am 15.05.2026 einen Schreibfehler im Namen der Schuldnerin korrigiert. Die ursprünglich angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind durch Beschluss vom 19.06.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmies.eu GmbH ist am 08.05.2026 durch das Amtsgericht Münster eröffnet worden. Zur Sicherung des Vermögens wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt und es sind Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden, die Ve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmies.eu GmbH ist am 08.05.2026 durch das Amtsgericht Münster eröffnet worden. Zur Sicherung des Vermögens wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt und es sind Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden, die Verfügungen der Schuldnerin einschränken. Eine Berichtigung wegen eines Schreibfehlers im Rubrum wurde am 15.05.2026 bekanntgegeben. Die ursprünglichen Sicherungsmaßnahmen sind durch Beschluss vom 19.06.2026 aufgehoben worden. Im Anschluss daran hat die vorläufige Insolvenzverwalterin ihr Amt bis zum 22.06.2026 ausgeübt. Über die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen wurde am 08.08.2026 entschieden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22164 eingetragenen Schmies.eu Gmb, Zusestraße 9, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Schmies, Am großen Kamp 2a, 46342…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22164 eingetragenen Schmies.eu Gmb, Zusestraße 9, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Schmies, Am großen Kamp 2a, 46342 Velen
ist am 08.05.2026, um 16:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
77 IN 22/26
Amtsgericht Münster, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22164 eingetragenen Schmies.eu GmbH, Zusestraße 9, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Schmies, Am großen Kamp 2a, 4634…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22164 eingetragenen Schmies.eu GmbH, Zusestraße 9, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Schmies, Am großen Kamp 2a, 46342 Velen
wird der Beschluss des Gerichts vom 08.05.2026 über die Bestellung von Frau Rechtsanwältin Tanja Kreimer als vorläufige Insolvenzverwalterin gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit in Form eines Schreibfehlers im Rubrum dahingehend berichtigt, dass die richtige Bezeichnung der Schuldnerin "Schmies.eu GmbH" lautet (und nicht "Schmies.eu Gmb").
77 IN 22/26
Amtsgericht Münster, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22164 eingetragenen Schmies.eu GmbH, Zusestraße 9, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Schmies, Am großen Kamp 2a, 4634…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22164 eingetragenen Schmies.eu GmbH, Zusestraße 9, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Schmies, Am großen Kamp 2a, 46342 Velen
sind die am 08.05.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 19.06.2026 aufgehoben worden.
77 IN 22/26
Amtsgericht Münster, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22164 eingetragenen Schmies.eu GmbH, Zusestraße 9, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Schmies, Am großen Kamp 2a, 4634…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22164 eingetragenen Schmies.eu GmbH, Zusestraße 9, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Schmies, Am großen Kamp 2a, 46342 Velen
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Der Endbetrag kann der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 08.05.2026 bis zum 22.06.2026 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug xxx €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx €. Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx € zu. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 13.07.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.
77 IN 22/26
Amtsgericht Münster, 08.08.2026
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