Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 1600

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Insolvenzprofil

Schmitt Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 1600
EUID
DEB8535.HRB1600

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 2369/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Rainer Bachert
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.10.2026 , 17:20 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Mannheim hat am 05.10.2026 um 17:20 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schmitt Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel der Anordnung ist die Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag. Die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin ist untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rainer Bachert aus Mannheim bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Der Schuldnerin ist es verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Drittschuldner vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu verlangen. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mannheim eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

4 IN 2369/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Schmitt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wachenburgstraße 131, 68219 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Klump Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 1600 - …

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