Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 12085
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Insolvenzprofil
SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hülser Str. 810, 47803 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 12085
EUID
DER1402.HRB12085
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 27/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus
Rolle
Sachwalter
Adresse
Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Erörterung und Abstimmung Insolvenzplan
07.10.2025 , 13:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
1. die Herstellung sowie der Handel mit und der Vertrieb von Stahlgussprodukten. 2. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH ist ein Insolvenzplan vom 24.09.2025 in der Fassung vom 07.10.2025 nach Rechtskraft am 22.10.2025 bestätigt worden. Ein Termin zur Erörterung des Plans sowie zur Abstimmung fand am 07.10.2025 statt. Der Sachwalter Dr. Frank Kebekus übt sein Amt seit dem 28.0wendung 2025 aus (vorläufige Tätigkeit seit dem 28.01.2025). Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters sind nach Abschluss der Schlussrechnung, welche eine Masse von 1.663.785,07 EUR ausweist, festgesetzt worden. Das Insolvenzverfahren ist zum Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 27/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12085 eingetragenen SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH, Hülser Straße 810, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Klaus Kretzschmar, Bernhard-R…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 27/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12085 eingetragenen SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH, Hülser Straße 810, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Klaus Kretzschmar, Bernhard-Rösler-Straße 28 b, 41366 Schwalmtal und Herrn Jörg Peter Röderhoff, Am Wiesengrund 64 , 40764 Langenfeld (Rhld.) und Herrn Steffen Liebich, Goethestr. 38 , 14163 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
wird zum Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 24.09.2025 in der Fassung vom 07.10.2025 am 22.10.2025 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO) und die weiteren Voraussetzungen für die Aufhebung nach § 258 Abs. 2 InsO vorliegen.
500 IN 27/25
Amtsgericht Krefeld, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 27/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12085 eingetragenen SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH, Hülser Straße 810, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Klaus Kretzschmar, Bernhar…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 27/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12085 eingetragenen SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH, Hülser Straße 810, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Klaus Kretzschmar, Bernhard-Rösler-Straße 28 b, 41366 Schwalmtal und Herrn Jörg Peter Röderhoff, Am Wiesengrund 64 , 40764 Langenfeld (Rhld.) und Herrn Steffen Liebich, Goethestr. 38 , 14163 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Gründe:
Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 28.03.2025 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters beträgt daher mindestens xxx EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV). Nach der Schlussrechnung beträgt die Masse 1.663.785,07 EUR.
Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters beträgt demnach xxx EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.10.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 eingesehen werden.
500 IN 27/25
Amtsgericht Krefeld, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 27/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12085 eingetragenen SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH, Hülser Straße 810, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Klaus Kretzschmar, Bernhar…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 27/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12085 eingetragenen SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH, Hülser Straße 810, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Klaus Kretzschmar, Bernhard-Rösler-Straße 28 b, 41366 Schwalmtal und Herrn Jörg Peter Röderhoff, Am Wiesengrund 64 , 40764 Langenfeld (Rhld.) und Herrn Steffen Liebich, Goethestr. 38 , 14163 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg
vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Gründe:
Der vorläufige Sachwalter übt sein/ihr Amt seit dem 28.01.2025 aus. Unstreitig ist, dass er/sie Anspruch auf Vergütung für seine/ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen hat. Auf welche Weise und nach welcher Vorschrift die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festzusetzen ist, ist jedoch ebenso ungeklärt wie die Frage, wonach sich die Berechnungsgrundlage bemisst.
Bis zur Klarstellung durch den Gesetzgeber und Ergänzung der maßgeblichen Vorschriften in der InsO bzw. der InsVV erscheint es sachgerecht, die Vergütung d. vorläufigen Sachwalters über die Verweisungskette der §§ 270a Abs. 1, 274 Abs. 1, 63, 65 InsO i. V. m. § 12 InsVV analog zu ermitteln.
Danach stehen dem vorläufigen Sachwalter in der Regel 60 % der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung zu. Ob dieser Regelsatz aufgrund einer analogen Anwendung des § 11 InsVV nochmals zu reduzieren ist, ist streitig.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters gemäß § 270a InsO ist Bei Beendigung des Amtes des vorläufigen Sachwalters belief sich Unter Berücksichtigung des maßgeblichen Regelsatzes beträgt die Vergütung demnach xxx EUR. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 21.10.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV insbesondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV i. V. m. § 12 Abs. 3 InsVV analog einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter und der Schuldnerin/dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 eingesehen werden.
500 IN 27/25
Amtsgericht Krefeld, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 27/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12085 eingetragenen SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH, Hülser Straße 810, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Klaus Kretzschmar, Bernhar…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 27/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12085 eingetragenen SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH, Hülser Straße 810, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Klaus Kretzschmar, Bernhard-Rösler-Straße 28 b, 41366 Schwalmtal und Herrn Jörg Peter Röderhoff, Am Wiesengrund 64 , 40764 Langenfeld (Rhld.) und Herrn Steffen Liebich, Goethestr. 38 , 14163 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 24.09.2025 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Dienstag, 07.10.2025, 13:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, 2. Etage, Sitzungssaal H 205.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden -
und eventuell zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans. Das Gericht behält sich vor, über die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans entweder im schriftlichen Verfahren oder aber in einem gesonderten Termin zu entscheiden.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat und
glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
500 IN 27/25
Amtsgericht Krefeld, 26.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 27/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12085 eingetragenen SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH, Hülser Straße 810, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Klaus Kretzschmar, Bernhar…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 27/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12085 eingetragenen SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH, Hülser Straße 810, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Klaus Kretzschmar, Bernhard-Rösler-Straße 28 b, 41366 Schwalmtal und Herrn Jörg Peter Röderhoff, Am Wiesengrund 64 , 40764 Langenfeld (Rhld.) und Herrn Steffen Liebich, Goethestr. 38 , 14163 Berlin
hat der vorläufige Sachwalter und der Sachwalter die Festsetzung der vorläufigen Vergütung und der Vergütung für das Hauptverfahren beantragt.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Woche .
500 IN 27/25
Amtsgericht Krefeld, 12.11.2025
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