Restschuldbefreiung erteilt Brandenburg HRB 17736

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Insolvenzprofil

Schneider, Benedikt

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 17736
EUID
DEG1312.HRB17736

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 81/23
Phase
Restschuldbefreiung erteilt

Termine & Fristen

Frist zur Versagung der Restschuldbefreiung
03.08.2026
Bekanntmachung Erteilung Restschuldbefreiung
05.08.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Benedikt Schneider ist anhängig. Zunächst wurde die Erteilung der Restschuldbefreiung beabsichtigt, da die Laufzeit der Abtretungserklärung verstrichen war. Gläubiger, Verwalter und Schuldner wurden im schriftlichen Verfahren angehört. Es wurde eine Frist zur Stellungnahme von Anträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung bis zum 03.08.2026 gesetzt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß §§ 300, 301, 38 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die am 31.05.2023 einen begründeten Vermögensanspruch hatten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

6.50 IN 81/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Benedikt Schneider, geb. am 16.09.1981, Fontanestr. 22, 14715 Nennhausen ist beabsichtigt, dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 InsO zu erteilen, da die Laufzeit der Abtretungserklärung verstrichen ist. Die Insolvenzgläubiger, der Verwalter und d…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Benedikt Schneider, geb. am 16.09.1981, Fontanestr. 22, 14715 Nennhausen wird dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt (§§ 300, 301, 38 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die am 31.05.2023 einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner ha…

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