Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schneider Beteiligungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 16895
EUID
DEU1308.HRB16895
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 2152/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig
Adresse
Inselstraße 29, 04103 Leipzig
Telefon
0341 26972 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2026 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.03.2026
Antragsfrist
10.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Leipzig hat am 01.02.2026 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Beteiligungs GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig bestellt worden, der zudem mit der Durchführung von Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO beauftragt wurde. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.03.2026 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem müssen Sicherungsrechte unverzüglich mitgeteilt werden. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des Verwalters oder die Wahl eines Gläubigerausschusses sind bis zum 10.04.2026 bei Gericht einzureichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2152/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Beteiligungs GmbH, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 16895
vertreten durch die Geschäftsführerin Nancy Schneider und Claus Schneider
ergeht am 01.02.2026 nachfolgende …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2152/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Beteiligungs GmbH, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 16895
vertreten durch die Geschäftsführerin Nancy Schneider und Claus Schneider
ergeht am 01.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.02.2026 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Inselstraße 29
04103 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 26972 0
Telefax: 0341 26972 10
Email geschäftlich: DHerzig@schultze-braun.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 13.03.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.04.2026 beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2152/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schneider Beteiligungs GmbH, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 16895
vertreten durch die Geschäftsführerin Nancy Schneider und Claus Schneider
1. ......
2.
Gegen die S…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2152/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schneider Beteiligungs GmbH, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 16895
vertreten durch die Geschäftsführerin Nancy Schneider und Claus Schneider
1. ......
2.
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
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