Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schneider, Gert
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRA 201809
EUID
DEP2507.HRA201809
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lüneburg
Aktenzeichen
7 IN 43/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Adresse
Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg
Telefon
(040) 33399580
Termine & Fristen
Eröffnung
07.06.2024 , 08:42 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen des Gert Schneider, der als Inhaber der Möbelspedition Peter Delekat e. K. tätig ist, ist am 07.06.2024 um 08:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Lüneburg (AG Lüneburg), eingetragen im Handelsregister als HRA 201809. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel aus Hamburg bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 22.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, sind angewiesen, Leistungen nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Die Entscheidung über die Verfahrenseröffnung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 43/24: Über das Vermögen des Gert Schneider, Möbelspedition Peter Delekat, Inh. Gert Schneider e. K., geb. am 15.09.1964, Mauerstr. 10, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 201809), vertr. d.: Alexander Bollmeier, CAY Postbox 63946X, Am Börstieg 5, 96035 Bamberg, ist am 07.06.2024 um 08:42 Uhr das Insolvenzverfahren erö…
7 IN 43/24: Über das Vermögen des Gert Schneider, Möbelspedition Peter Delekat, Inh. Gert Schneider e. K., geb. am 15.09.1964, Mauerstr. 10, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 201809), vertr. d.: Alexander Bollmeier, CAY Postbox 63946X, Am Börstieg 5, 96035 Bamberg, ist am 07.06.2024 um 08:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, (5. Stock), Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, Tel.: (040) 33399580, Fax: 040333995829.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 11.06.2024
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