Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schneider Hotelmanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Theodor-Yorck-Straße 1, 21079 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 152883
EUID
DEK1101.HRB152883
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 133/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Stefan Schneider
Adresse
Theodor-Yorck-Straße 1, 21079 Hamburg
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungstabelle
04.04.2025
Prüfungsstichtag
25.04.2025
Stellungnahmefrist Ende
30.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb und die Vermarktung von Hotels und Gaststätten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Hotelmanagement GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag ist der 25.04.2025. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen liegt ab dem 04.04.2025 zur Einsicht aus. Im weiteren Verlauf wurde die Festsetzung der Regelvergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters bekannt gegeben. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 177.610,64 EUR, wobei ein Betrag von 40.434,34 EUR zur Verteilung steht. Schließlich ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erfolgt, wobei die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet ist. Die Beteiligten haben bis zum 30.07.202ﺒfrist zur Stellungnahme zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis und zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152883 eingetragenen Schneider Hotelmanagement GmbH, Theodor-Yorck-Straße 1, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schneider
sind di…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152883 eingetragenen Schneider Hotelmanagement GmbH, Theodor-Yorck-Straße 1, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schneider
sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 424 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 133/20
Amtsgericht Hamburg, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152883 eingetragenen Schneider Hotelmanagement GmbH, Theodor-Yorck-Straße 1, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schneider
wird de…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152883 eingetragenen Schneider Hotelmanagement GmbH, Theodor-Yorck-Straße 1, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schneider
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
30.07.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (diesbezüglich das Ende der Stellungnahmefrist Prüfungsstichtag)
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 133/20
Amtsgericht Hamburg, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152883 eingetragenen Schneider Hotelmanagement GmbH, Theodor-Yorck-Straße 1, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schneider
soll di…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152883 eingetragenen Schneider Hotelmanagement GmbH, Theodor-Yorck-Straße 1, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schneider
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 177.610,64 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 40.434,34 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 133/20
Amtsgericht Hamburg, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152883 eingetragenen Schneider Hotelmanagement GmbH, Theodor-Yorck-Straße 1, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schneider
sollen …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152883 eingetragenen Schneider Hotelmanagement GmbH, Theodor-Yorck-Straße 1, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schneider
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 niedergelegt.
67g IN 133/20
Amtsgericht Hamburg, 14.03.2025
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