Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schnell LiFi GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Rappstraße 2, 20149 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 163605
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB163605
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 344/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.11.2024 , 14:23 Uhr
Eröffnung
20.01.2025 , 13:47 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.03.2025
Berichtstermin
15.04.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
15.04.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung, Dienstleistungen, Vermarktung und Verkauf sowie Vermittlung von Beratung, Dienstleistungen und Verkauf in den Bereichen der Datenübertragung und Netzwerktechnologie, insbesondere von sogenannten Li-Fi Produkten, bei denen die Daten mittels Licht übertragen werden.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Telekommunikation
Subbranche
Netzbetrieb
Geschäftstätigkeit
Beratung, Vermarktung und Vermittlung von Li-Fi-Produkten und Netzwerktechnologien zur Datenübertragung mittels Licht
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 20.01.2025 um 13:47 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schnell LiFi GmbH eröffnet. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 21.11.2024 durchgeführt. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Saskia Hübner ernannt worden. Gläubiger haben die Möglichkeit, ihre Forderungen bis zum 14.03.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 15.04.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Rahmen werden unter anderem die Bestätigung der Verwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wichtige Entscheidungen beschlossen. Die Forderungsliste wird ab dem 24.03.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schnell LiFi GmbH ist am 20.01.2025 um 13:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 21.11.2024 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 21.11.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet u…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schnell LiFi GmbH ist am 20.01.2025 um 13:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 21.11.2024 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 21.11.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Saskia Hübner bestellt worden. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde ebenfalls Rechtsanwältin Saskia Hübner ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.03.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 15.04.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Termin soll unter anderem über die Bestätigung der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 344/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163605 eingetragenen Schnell LiFi GmbH, Rappstraße 2, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Paninjayath Sudhir Shreedharan und Herrn Thomas Mario Christiani,
Geschäf…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 344/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163605 eingetragenen Schnell LiFi GmbH, Rappstraße 2, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Paninjayath Sudhir Shreedharan und Herrn Thomas Mario Christiani,
Geschäftszweig: Beratung, Dienstleistungen, Vermarktung u. Verkauf sowie Vermittlung v. Beratung, Dienstleistungen u. Verkauf i.d. Bereichen d. Datenübertragung u. Netzwerktechnologie u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.01.2025, um 13:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Saskia Hübner, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 15.04.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 344/24
Amtsgericht Hamburg, 20.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 344/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163605 eingetragenen Schnell LiFi GmbH, Rappstraße 2, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Paninjayath Sudhir Shreedharan, und H…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 344/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163605 eingetragenen Schnell LiFi GmbH, Rappstraße 2, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Paninjayath Sudhir Shreedharan, und Herrn Mario Christiani,
Geschäftszweig: Beratung, Dienstleistungen, Vermarktung u. Verkauf sowie Vermittlung v. Beratung, Dienstleistungen u. Verkauf i.d. Bereichen d. Datenübertragung u. Netzwerktechnologie u.a.
ist am 21.11.2024, um 14:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Saskia Hübner, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 344/24
Amtsgericht Hamburg, 21.11.2024
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