Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schönemann Systeme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Spergauerstraße 83-85, 06237 Leuna
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 26074
EUID
DEW1215.HRB26074
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 40/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. André Schirrmeister
Adresse
Ankerstraße 3 A, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/2308811
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
25.06.2024
Prüfungstermin
26.07.2024
Aufhebung
16.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Fertigung, der Vertrieb sowie der Handel mit Formteilen und Halbzeugen aller Art aus den Werkstoffen Gummi, Kunststoff und Metall.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schönemann Systems GmbH ist am 16.12.2025 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im Rahmen des Verfahrens beschlossen, Gläubiger nachrangiger Forderungen zur Teilnahme zuzulassen und deren Anmeldung bis zum 25.06.2024 aufzufordern. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 26.07.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen eingelegt werden. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 40/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schönemann Systeme GmbH, Spergauer Str. 83-85, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 26074), vertr. d.: Andrej Schönemann, Kirschberg 10, 06237 Leuna, (Geschäftsführer), ist am 16.12.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vol…
59 IN 40/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schönemann Systeme GmbH, Spergauer Str. 83-85, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 26074), vertr. d.: Andrej Schönemann, Kirschberg 10, 06237 Leuna, (Geschäftsführer), ist am 16.12.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 40/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schönemann Systeme GmbH, Spergauer Str. 83-85, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 26074), vertr. d.: Andrej Schönemann, Kirschberg 10, 06237 Leuna, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilna…
59 IN 40/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schönemann Systeme GmbH, Spergauer Str. 83-85, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 26074), vertr. d.: Andrej Schönemann, Kirschberg 10, 06237 Leuna, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 25.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. André Schirrmeister, Ankerstraße 3 A, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2308811, Fax: 0345/2308888, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schirrmeister.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 29.04.2024
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