Einstellung des VerfahrensSachsen-AnhaltHRB 201205
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Insolvenzprofil
ZITTY ZOUND Ton u. Licht Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 201205
EUID
DEW1215.HRB201205
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
295/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Sabine Reitz
Rolle
Gesellschafterin / Antragstellerin
Adresse
Untere Vallendarer Str. 35, 56170 Bendorf
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
17.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZITTY ZOUND Ton u. Licht GmbH ist am 17.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde vom Amtsgericht Halle (Saale) mit dem Beschluss vom selben Tag zurückgewiesen, da keine ausreichende Masse vorhanden ist. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Halle (Saale) einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Das vollständige Beschlussdokument kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 295/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZITTY ZOUND Ton u. Licht Service GmbH, Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 201205), vertr. d.: 1. Sabine Reitz, Untere Vallendarer Str. 35, 56170 Bendorf, (Gesellschafterin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.12.2025 mangels Masse…
59 IN 295/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZITTY ZOUND Ton u. Licht Service GmbH, Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 201205), vertr. d.: 1. Sabine Reitz, Untere Vallendarer Str. 35, 56170 Bendorf, (Gesellschafterin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Halle (Saale) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.12.2025
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