Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schönheit Sicherheit Veranstaltungen und Facility Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Unterdorfstr. 19a, 45143 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 33084
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2503.HRB33084
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 27/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
14.07.2026 , 08:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.08.2026
Einsichtnahme Unterlagen
02.09.2026
Berichtstermin
14.09.2026
Prüfungstermin
14.09.2026
Gläubigerversammlung
26.10.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen (Bewachungsgewerbe), das Einbringen von Veranstaltungsund Eventservicedienstleistungen, insbesondere der Betrieb von Event- und Messeständen, der Verkauf und die Bewirtung von bzw. mit Getränken und Speisen, das Facility-Management, die Erbringung von Reinigungs- und Hausmeistertätigkeiten sowie die Vermittlung solcher Tätigkeiten und Dienstleistungen durch Dritte
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sicherheitsdienste
Subbranche
Bewachung
Nebenbranche
Veranstaltungen, Kultur & Kreativwirtschaft
Geschäftstätigkeit
Bewachungsgewerbe, Betrieb von Event- und Messeständen, Bewirtung sowie Facility-Management und Reinigungsdienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 14.07.2026 um 08:18 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schönheit Sicherheit Veranstaltungen und Facility Management GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 13.02.2026 bei Gericht eingegangen ist. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz bestellt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 14.09.2026. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 02.09.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schönheit Sicherheit Veranstaltungen und Facility Management GmbH ist am 14.07.2026 um 08:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 13.02.2026 gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz ernannt worden. F…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schönheit Sicherheit Veranstaltungen und Facility Management GmbH ist am 14.07.2026 um 08:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 13.02.2026 gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.08.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 14.09.2026. Die Unterlagen werden ab dem 02.09.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Für die Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über den Vergleich mit der Gesellschafterin ist ein Termin für den 26.10.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Essen bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 27/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33084 eingetragenen Schönheit Sicherheit Veranstaltungen und Facility Management GmbH, Unterdorfstr. 19 a, 45143 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Justin Jonathan Popp, Unter…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 27/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33084 eingetragenen Schönheit Sicherheit Veranstaltungen und Facility Management GmbH, Unterdorfstr. 19 a, 45143 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Justin Jonathan Popp, Unterdorfstr. 21, 45143 Essen
Geschäftszweig: Bewachung v. Leben oder Eigentum fremder Personen, Einbringen v. Veranstaltungs u. Eventservicedienstleistungen, insbesondere Betrieb v. Event- u. Messeständen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.07.2026, um 08:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Alfredstr. 220, 45131 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 14.09.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
162 IN 27/26
Essen, 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 27/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33084 eingetragenen Schönheit Sicherheit Veranstaltungen und Facility Management GmbH, Unterdorfstr. 19 a, 45143 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn J…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 27/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33084 eingetragenen Schönheit Sicherheit Veranstaltungen und Facility Management GmbH, Unterdorfstr. 19 a, 45143 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Justin Jonathan Popp, Unterdorfstr. 21, 45143 Essen
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über den Vergleich mit der Gesellschafterin der Schuldnerin
bestimmt auf
Montag, 26.10.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 27/26
Amtsgericht Essen, 28.09.2026
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