Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schönichen + Geier GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kronprinzenstraße 127a, 42655 Solingen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 15620
EUID
DER1608.HRB15620
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
507 IN 230/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Dominique Schulz
Adresse
Bismarckstraße 19, 42115 Wuppertal
Telefon
0202 69 57 49-52
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.11.2025 , 09:19 Uhr
Eröffnung
01.02.2026 , 07:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.03.2026
Einsicht Unterlagen
25.03.2026
Prüfungstermin
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Werkzeug- und Vorrichtungsbau, computergesteuertes Fräsen, Drahterodieren und artverwandte Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schönichen + Geier GmbH, Solingen, sind bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 07.11.2025 wurde die Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dominique Schulz sowie ein Verbot der Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner und ein Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin verfügt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.02.2026 um 07:55 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund des Antrags der Schuldnerin vom 06.11.2025. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dominique_Schulz bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 16.03.2026 unter Beachtung von § 174 InsO anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 13.04.2026. Die Insolvenzverwalterin legt die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen spätestens ab dem 25.03.2026 zur Einsicht bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 230/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 15620 eingetragenen Schönichen + Geier GmbH, Kronprinzenstr. 127 a, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Geier, Kronprinzenstr. 127 a, 42655 Solingen
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Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 230/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 15620 eingetragenen Schönichen + Geier GmbH, Kronprinzenstr. 127 a, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Geier, Kronprinzenstr. 127 a, 42655 Solingen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.02.2026, um 07:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dominique Schulz, Bismarckstraße 19, 42115 Wuppertal, Telefon: 0202 69 57 49-52, Fax: 0202 69574957.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 25.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
507 IN 230/25
Wuppertal, 01.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 230/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 15620 eingetragenen Schönichen + Geier GmbH, Kronprinzenstr. 127 a, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Geier, Kr…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 230/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 15620 eingetragenen Schönichen + Geier GmbH, Kronprinzenstr. 127 a, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Geier, Kronprinzenstr. 127 a, 42655 Solingen
ist am 07.11.2025, um 09:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dominique Schulz, Bismarckstraße 19, 42115 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 230/25
Amtsgericht Wuppertal, 07.11.2025
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