Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schönreiz Kosmetikinstitut UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kölner Str. 54, 41539 Dormagen
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRA 7249
EUID
DER1102.HRA7249
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 128/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
12.08.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schönreiz Kosmetikinstitut UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Dormagen, ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 502 IN 128/19 anhängig. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 12.08.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Dies betrifft unter anderem die Schlussrechnung des Verwalters, den Vergütungsantrag sowie das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen. Nach Angabe des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 64.309,31 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 22.170,79 EUR zur Verfügung, wovon noch restliche Gerichtskosten und die Insolvenzverwaltervergütung abgezogen werden müssen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht aus. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger wurden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schönreiz Kosmetikinstitut UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Dormagen, wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 502 IN 128/19 geführt. Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 28.10.2019 aus. Im schriftlichen Verfahren wurde die Zustimmung zur Schlussvertei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schönreiz Kosmetikinstitut UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Dormagen, wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 502 IN 128/19 geführt. Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 28.10.2019 aus. Im schriftlichen Verfahren wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 12.08.2026 Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 64.309,31 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 22.170,79 EUR zur Verfügung, wovon noch Gerichtskosten und die Verwaltervergütung abgezogen werden müssen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 128/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7249 eingetragenen Schönreiz Kosmetikinstitut UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kölner Straße 54, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ges…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 128/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7249 eingetragenen Schönreiz Kosmetikinstitut UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kölner Straße 54, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schönreiz Kosmetikinstitut Vewaltungs-UG UG, Kölner Str. 54, 41539 Dormagen, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Simone Maier, Kölner Str. 54, 41539 Dormagen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kokenge Rechtsanwalts GmbH, Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
12.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 aus.
502 IN 128/19
Amtsgericht Düsseldorf, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 128/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7249 eingetragenen Schönreiz Kosmetikinstitut UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kölner Straße 54, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ges…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 128/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7249 eingetragenen Schönreiz Kosmetikinstitut UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kölner Straße 54, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Schönreiz Kosmetikinstitut Vewaltungs-UG, Kölner Str. 54, 41539 Dormagen, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Simone Maier
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 64.309,31 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 22.170,79 € zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind die restlichen Gerichtskosten und die Insolvenzverwaltervergütung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
502 IN 128/19
Amtsgericht Düsseldorf, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 128/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7249 eingetragenen Schönreiz Kosmetikinstitut UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kölner Straße 54, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ges…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 128/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7249 eingetragenen Schönreiz Kosmetikinstitut UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kölner Straße 54, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Schönreiz Kosmetikinstitut Vewaltungs-UG, Kölner Str. 54, 41539 Dormagen, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Simone Maier
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 28.10.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.06.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.
502 IN 128/19
Amtsgericht Düsseldorf, 19.08.2026
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