Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 29517
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Insolvenzprofil
Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Nebem dem Brand 10, 44135 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 29517
EUID
DER2402.HRB29517
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 65/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
09.02.2024
Prüfungstermin
17.05.2024
Einstellung
20.01.2026 , 11:38 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
allgemeine zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe nach § 18 Gesetz zur Ordnung des Handwerks wie zum Beispiel Rohrreinigung, den Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale), Überwachung von Pumpen in Heizungsanlagen, des Weiteren Telefonische Auftragsvermittlung, 24Stunden-Notdienst, Telefonische Auskunftei und Vermietung von Wohnraum.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) wird am 20.01.2026 um 11:38 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). Zuvor waren im Laufe des Verfahrens mehrere Forderungsprüfungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen der lfd. Nr. 9 wurden mit einem Prüfungsstichtag am 09.02.2024 geprüft. Die Forderungen der lfd. Nr. 10 wurden mit einem Prüfungsstichtag am 17.05.2024 geprüft. Rechtsmittelbelehrungen wurden in den jeweiligen Beschlüssen ausgesprochen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Dortmund durchgeführt. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen geprüft, wobei die Prüfungsstichtage der 09.02.2024 und der 17.05.2024 waren. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung festsetzen las…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Dortmund durchgeführt. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen geprüft, wobei die Prüfungsstichtage der 09.02.2024 und der 17.05.2024 waren. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung festsetzen lassen, basierend auf einer Masse von 9.646,85 EUR. Es wurde angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren ist am 20.01.2026 um 11:38 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 65/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29517 eingetragenen Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Fritz Wilh…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 65/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29517 eingetragenen Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Fritz Wilhelm Schössow, Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sascha Goussetis, Ostenhellweg 60, 44135 Dortmund
wird heute, am 20.01.2026, um 11:38 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
255 IN 65/22
Amtsgericht Dortmund, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 65/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29517 eingetragenen Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Fritz W…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 65/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29517 eingetragenen Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Fritz Wilhelm Schössow, Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund,
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sascha Goussetis, Ostenhellweg 60, 44135 Dortmund,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 9 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
255 IN 65/22
Amtsgericht Dortmund, 12.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 65/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29517 eingetragenen Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Fritz W…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 65/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29517 eingetragenen Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Fritz Wilhelm Schössow, Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund,
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sascha Goussetis, Ostenhellweg 60, 44135 Dortmund,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (lfd. Nr. 10) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
255 IN 65/22
Amtsgericht Dortmund, 05.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 65/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29517 eingetragenen Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Fritz W…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 65/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29517 eingetragenen Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Fritz Wilhelm Schössow, Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund,
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sascha Goussetis, Ostenhellweg 60, 44135 Dortmund,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 9.646,85 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.07.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 eingesehen werden.
255 IN 65/22
Amtsgericht Dortmund, 05.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 65/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29517 eingetragenen Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Fritz W…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 65/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29517 eingetragenen Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Fritz Wilhelm Schössow, Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund,
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sascha Goussetis, Ostenhellweg 60, 44135 Dortmund,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 33.827,60 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
255 IN 65/22
Amtsgericht Dortmund, 06.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 65/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29517 eingetragenen Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Fritz W…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 65/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29517 eingetragenen Schössow Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Fritz Wilhelm Schössow, Neben dem Brand 10, 44135 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sascha Goussetis, Ostenhellweg 60, 44135 Dortmund
ist am 16.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
16.09.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
255 IN 65/22
Amtsgericht Dortmund, 05.08.2024
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