Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Scholz, Angela
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Winkelsweg 121, 40764 Langenfeld
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRA 22928
EUID
DER1101.HRA22928
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 133/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.06.2025
Frist zur Stellungnahme
02.01.2026
Schlusstermin
05.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Angela Scholz ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 133/23 anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Der ursprünglich für den 02.01.2025 angesetzte Schlusstermin wurde auf den 05.03.2026 vertagt, da die Veröffentlichung des Schlussverzeichnisses nicht erfolgt war. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits ergangen. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung mit einem noch ausstehenden Termin zur Abwicklung. Die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger beträgt laut Schlussverzeichnis 315.319,13 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 6.870,48 EUR zur Verfügung. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Angela Scholz, geboren am 02.11.1983, Winkelstr. 21, 40764 Langenfeld (Rheinland)
beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger laut Schlussverzeichnis 315.319,13 EUR.
Für die Verteilung an die gemäß des …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Angela Scholz, geboren am 02.11.1983, Winkelstr. 21, 40764 Langenfeld (Rheinland)
beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger laut Schlussverzeichnis 315.319,13 EUR.
Für die Verteilung an die gemäß des Verteilungsverzeichnisses zu berücksichtigenden Insolvenzgläubiger steht ein Betrag von ca. 6.870,48 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.Das Schlussverzeichnis ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 niedergelegt.
501 IN 133/23
Amtsgericht Düsseldorf, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Angela Scholz, Winkelstr. 21, 40764 Langenfeld (Rheinland)
wird der Schlusstermin vom 02.01.2025 unter Fortgeltung der Zustimmung zur Schlussverteilung und unter Fortgeltung der Anordnung des schriftlichen Verfahren…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Angela Scholz, Winkelstr. 21, 40764 Langenfeld (Rheinland)
wird der Schlusstermin vom 02.01.2025 unter Fortgeltung der Zustimmung zur Schlussverteilung und unter Fortgeltung der Anordnung des schriftlichen Verfahrens hinsichtlich sämtlicher Tagesordnungspunkte
vertagt auf
05.03.2026
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 niedergelegt.
Die Vertagung war erforderlich, da die Veröffentlichung des Schlussverzeichnisses nicht erfolgt ist.
501 IN 133/23
Amtsgericht Düsseldorf, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Angela Scholz, geboren am 02.11.1983, Winkelstr. 21, 40764 Langenfeld (Rheinland)
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Bes…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Angela Scholz, geboren am 02.11.1983, Winkelstr. 21, 40764 Langenfeld (Rheinland)
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 133/23
Amtsgericht Düsseldorf, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Angela Scholz, geboren am 02.11.1983, Winkelstr. 21, 40764 Langenfeld (Rheinland)
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldunge…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Angela Scholz, geboren am 02.11.1983, Winkelstr. 21, 40764 Langenfeld (Rheinland)
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 133/23
Amtsgericht Düsseldorf, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Angela Scholz, Winkelstr. 21, 40764 Langenfeld (Rheinland)
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Bete…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Angela Scholz, Winkelstr. 21, 40764 Langenfeld (Rheinland)
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
02.01.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 02.01.2026 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
- Zur Person des/der noch zu bestimmenden Treuhänder(in) und seiner/ihrer Beauftragung mit der Überwachung der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§§ 288, 292 Abs. 2 InsO)
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 133/23
Amtsgericht Düsseldorf, 21.11.2025
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