Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schopp Gebäudereinigungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 9785
EUID
DEG1103.HRB9785
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 227/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Steffi Haufe
Adresse
Kastanienallee 21, 14052 Berlin-Westend
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.06.2025 , 09:30 Uhr
Eröffnung
17.12.2025 , 10:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.01.2026
Niederschrift der Unterlagen
09.02.2026
Prüfungstermin
16.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schopp Gebäudereinigungs GmbH ist am 17.12.2025 um 10:50 Uhr eröffnet worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Cottbus am 17.06.2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt angeordnet und Rechtsanwältin Steffi Haufe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren war zuvor vom Amtsgericht Charlottenburg an das örtlich zuständige Gericht Cottbus verweist worden, wobei der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 04.03.2025 aufgehoben wurde. Zum Insolvenzverwalter ist nun die Rechtsanwältin Steffi Haufe ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.01.2026 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 16.02.2026. An diesem Tag müssen schriftliche Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zur Beschlussfassung beim Insolvenzgericht eingehen. Die Tabelle und Anmeldungsunterlagen werden ab dem 09.02.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schopp Gebäudereinigungs GmbH, Am Kanal 0 Haus 25, 15749 Mittenwalde, wurde am 17.12.2025, um 10:50 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt die Rechtsanwältin Steffi Haufe, Kastanienallee 21, 14052 Berlin-Westend. Forderungen der Insolven…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schopp Gebäudereinigungs GmbH, Am Kanal 0 Haus 25, 15749 Mittenwalde, wurde am 17.12.2025, um 10:50 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt die Rechtsanwältin Steffi Haufe, Kastanienallee 21, 14052 Berlin-Westend. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 16. Februar 2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 18. Dezember 2025, Az.: 63 IN 227/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schopp Gebäudereinigungs GmbH, HRB 9785 CB, Sitz: Ragow, Am Kanal 0 Haus 25, 15749 Mittenwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Renè Pascal Bröker hat das Insolvenzgericht Cottbus durch Richterin am Amtsgericht Rachow am …
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schopp Gebäudereinigungs GmbH, HRB 9785 CB, Sitz: Ragow, Am Kanal 0 Haus 25, 15749 Mittenwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Renè Pascal Bröker hat das Insolvenzgericht Cottbus durch Richterin am Amtsgericht Rachow am 17.06.2025, um 9.30 Uhr beschlossen: Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 04.03.2025, Aktenzeichen 36s IN 8537/24 wird aufgehoben.
Aus dem Beschluss des Amtsgerichtes Charlottenburg vom 14.05.2025 in obiger Sache zur Verweisung an das örtlich zuständige Gericht Cottbus folgt, dass die Anordnung der Zwangsmaßnahmen aufzuheben ist. Gleichzeitig wurde ein anderer Beschluss zur Anordnung der vorläufigen Verwaltung mit Zustimmungsvorbehalt gefasst.
Cottbus ,den 17.06.2025
Amtsgericht, Abt.63
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schopp Gebäudereinigungs GmbH, HRB 9785 CB, Sitz: Ragow, Am Kanal 0 Haus 25, 15749 Mittenwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Renè Pascal Bröker ist heute, am 17.06.2025, um 09.30 Uhr
Frau Rechtsanwältin Steffi Haufe, K…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schopp Gebäudereinigungs GmbH, HRB 9785 CB, Sitz: Ragow, Am Kanal 0 Haus 25, 15749 Mittenwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Renè Pascal Bröker ist heute, am 17.06.2025, um 09.30 Uhr
Frau Rechtsanwältin Steffi Haufe, Kastanienallee 21, 14052 Berlin
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 227/24
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