Registergericht Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 10653
EUID
DED2304V.HRA10653
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Aktenzeichen
IN 345/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Saam
Adresse
Eberhardstraße 2, 87435 Kempten
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
08.06.2026
Widerspruchsfrist
29.06.2026
Einwendungsfrist Schlusstermin
26.11.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Peter Schreiber (Inhaber der Schreiber e.K.) erfolgt die Prüfung der bis zum 08.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO auf den Tabellenblattnummern 16 und 17 im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 29.0ng.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Peter Schreiber ist eröffnet. Im Rahmen der Forderungsprüfung wurden bis zum 08.06.2026 nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 29.06.2026. Das Verfahren befindet sich im Abschlussstadium. Der Schl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Peter Schreiber ist eröffnet. Im Rahmen der Forderungsprüfung wurden bis zum 08.06.2026 nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 29.06.2026. Das Verfahren befindet sich im Abschlussstadium. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO ist im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden, wobei die Frist zur Einreichung von Einwendungen und Anträgen bis zum 26.11.2026 lief. Es wurde der Vornahme einer Schlussverteilung zugestimmt. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 111.541,14 EUR steht ein Massebestand von 948,49 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Saam wurden festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 345/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schreiber Peter, geboren am 14.07.1962, Oberhofen 1, 87452 Altusried Kimratshofen
Inhaber der Schreiber e.K., Altusried OT Kimratshofen, Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRA 10653
- Schuldner -
1. Die Prüfung der bis 08.…
IN 345/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schreiber Peter, geboren am 14.07.1962, Oberhofen 1, 87452 Altusried Kimratshofen
Inhaber der Schreiber e.K., Altusried OT Kimratshofen, Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRA 10653
- Schuldner -
1. Die Prüfung der bis 08.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16, 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 345/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schreiber Peter, geboren am 14.07.1962, Oberhofen 1, 87452 Altusried Kimratshofen
Inhaber der Schreiber e.K., Altusried OT Kimratshofen, Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRA 10653
- Schuldner -
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1. Die Durchführung de…
IN 345/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schreiber Peter, geboren am 14.07.1962, Oberhofen 1, 87452 Altusried Kimratshofen
Inhaber der Schreiber e.K., Altusried OT Kimratshofen, Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRA 10653
- Schuldner -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 111.541,14 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 948,49 € gegenübersteht.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 01.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 345/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schreiber Peter, geboren am 14.07.1962, Oberhofen 1, 87452 Altusried Kimratshofen
Inhaber der Schreiber e.K., Altusried OT Kimratshofen, Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRA 10653
- Schuldner -
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Für die festgestellten…
IN 345/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schreiber Peter, geboren am 14.07.1962, Oberhofen 1, 87452 Altusried Kimratshofen
Inhaber der Schreiber e.K., Altusried OT Kimratshofen, Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRA 10653
- Schuldner -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 111.541,14 EUR steht ein Betrag von 948,49 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 01.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 345/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schreiber Peter, geboren am 14.07.1962, Oberh…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 345/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schreiber Peter, geboren am 14.07.1962, Oberhofen 1, 87452 Altusried Kimratshofen
Inhaber der Schreiber e.K., Altusried OT Kimratshofen, Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRA 10653
- Schuldner -
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Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Robert Saam, Eberhardstraße 2, 87435 Kempten, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt: XXX €.
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 21.05.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 4.450,73 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 01.10.2026
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