Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schreinerei Kempf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Pfründnerstraße 19, 90478 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 10166
EUID
DED3310V.HRB10166
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Aktenzeichen
IN 731/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Kubusch
Adresse
Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg
Telefon
+49(911)59890-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
16.01.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.02.2024
Berichtstermin
21.03.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
21.03.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung sämtlicher Schreinerarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schreinerei Kempf GmbH ist am 16.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Kubusch bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.02.2024 schriftlich anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 21.03.2024 anberaumt. Im Berichtstermin wird über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere zustimmungsbedürftige Rechtshandlungen beschlossen. Es ist bekannt, dass die Bestellung eines Gläubigerausschusses nicht erfolgt und der Geschäftsbetrieb vorläufig fortgeführt wird, wobei der Verwalter zur Schließung ermächtigt ist. Der Verwalter ist nicht mit der Erstellung eines Insolvenzplans beauftragt, jedoch zur Verwertung der Masse und zur Betriebsveräußerung ermächtigt. In einer ergänzenden Bekanntmachung vom 11.03.2024 wird um Zustimmung zur Stilllegung des Geschäftsbetriebs gemäß § 157 InsO gebeten. Als Hinterlegungsstelle ist die Sparkasse Nürnberg bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 731/23
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schreinerei Kempf GmbH,
Pfründnerstraße 19, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die Geschäftsführer Kempf Harry Erwin und Kempf Helma Anni, geb. Hanslik
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 10166
- Schul…
IN 731/23
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schreinerei Kempf GmbH,
Pfründnerstraße 19, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die Geschäftsführer Kempf Harry Erwin und Kempf Helma Anni, geb. Hanslik
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 10166
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 16.01.2024 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Kubusch
Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg
Telefon: +49(911)59890-0
Telefax: +49(911)59890-49
Email: nuernberg@curator.ag
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 21.03.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
- Die Bestellung eines Gläubigerausschusses erfolgt nicht.
- Der Geschäftsbetrieb der Insolvenzschuldnerin wird vorläufig fortgeführt.
Der Insolvenzverwalter aber wird ermächtigt, den Geschäftsbetrieb zu schließen.
- Der Insolvenzverwalter wird nicht mit der Erstellung eines Insolvenzplanes beauftragt, §
157 S. 2 InsO.
- Der Verwertung der Insolvenzmasse wird zugestimmt.
Der Insolvenzverwalter ist gemäß § 159 InsO berechtigt, das zur Insolvenzmasse gehö
rende Vermögen zu verwerten.
- Vorsorglich wird auch der Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen zuge
stimmt, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.
- Vorsorglich wird die Zustimmung zu den sonstigen zustimmungsbedürftigen, beson
ders bedeutsamen Rechtshandlungen i.S. d. §§ 160, 162 InsO erteilt.
Dem Insolvenzverwalter wird die Führung von Prozessen bzw. der Abschluss von Ver
gleichen oder Schiedsverträgen zur Vermeidung oder zur Beendigung derartiger Prozes
se gestattet, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Insbesondere wird der Insolvenzverwalter dazu ermächtigt, die Ansprüche gegen die
Geschäftsführer wegen einer verspäteten Insolvenzantragstellung weiter aufzuklären,
gerichtlich und außergerichtlich zu verfolgen und nach seinem Ermessen einem wirt
schaftlich angemessenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich zuzuführen.
- Als Hinterlegungsstelle wird die Sparkasse Nürnberg bestimmt.
Der Insolvenzverwalter ist aber ebenso ermächtigt, Gelder bei anderen deutschen
Banken treuhänderisch zu hinterlegen.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 21.03.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 15.06.2023 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 731/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schreinerei Kempf GmbH,
Pfründnerstraße 19, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die Geschäftsführer
Kempf Harry Erwin und Kempf Helma Anni, geb. Hanslik
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 10166
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet in Erg…
IN 731/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schreinerei Kempf GmbH,
Pfründnerstraße 19, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die Geschäftsführer
Kempf Harry Erwin und Kempf Helma Anni, geb. Hanslik
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 10166
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet in Ergänzung zu den bereits bekannten Abstimmungspunkten, im Berichtstermin
am Donnerstag, 21.03.2024, 10:00 Uhr,
1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Nürnberg,
um Z
ustimmung zu folgenden weiteren Punkten:
|- Der Geschäftsbetrieb der Insolvenzschuldnerin bleibt stillgelegt, § 157 InsO
- Hinterlegungsstelle bleibt die Sparkasse Nürnberg.
Der Insolvenzverwalter ist allerdings berechtigt, Guthaben als Festgeld bei anderen deutschen Großbanken anzulegen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.03.2024
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