Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schreinerei Pick GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 3260
EUID
DET3403V.HRB3260
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Zweibrücken
Aktenzeichen
1 IN 74/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth
Adresse
Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert
Telefon
06894/32 72
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.07.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der Schreinerei Pick GmbH ist im Antragsverfahren. Am 23.07.2025 um 10:00 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schreinerei Pick GmbH, Industriestraße 30, 66914 Waldmohr (AG Zweibrücken, HRB 3260), vertr. d.: Christian Pick, Felsenbrunnerstraße 47, 66894 Martinshöhe, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der An…
1 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schreinerei Pick GmbH, Industriestraße 30, 66914 Waldmohr (AG Zweibrücken, HRB 3260), vertr. d.: Christian Pick, Felsenbrunnerstraße 47, 66894 Martinshöhe, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert, Tel.: 06894/32 72, Fax: 06894/38 21 85, E-Mail: kanzlei@abel-kollegen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 23.07.2025
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