Die Entwicklung innovativer Informatikanwendungen im Management und Umweltbereich, deren Pflege, Weiterentwicklung und Schulung sowie der Handel mit Hard- und Software einschließlich deren Installation und Wartung
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
Softwareentwicklung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Entwicklung und Pflege von Informatikanwendungen sowie Handel mit Hard- und Software
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MUS Gesellschaft für Management- und Umweltinformationssysteme mbH ist am 23.07.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin, der am 28.10.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Liebaug ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2025 anzumelden. Der ursprüngliche Berichts- und Prüfungstermin war für den 15.10.2025 angesetzt, wurde jedoch auf Antrag des Geschäftsführers zur Nachreichung von Bilanzen und Bestreitung der Forderungen des Finanzamts auf den 19.11.2025 verlegt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MUS Gesellschaft für Management- und Umweltinformationssysteme mbH ist am 23.07.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin, der am 28.10.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MUS Gesellschaft für Management- und Umweltinformationssysteme mbH ist am 23.07.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin, der am 28.10.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Liebaug ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2025 anzumelden. Der ursprünglich für den 15.10.2025 angesetzte Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 19.11.2025 verlegt worden, damit der Geschäftsführer Bilanzen nachreichen und Forderungen substantiiert bestreiten kann. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.08.2026 Stellung zu nehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MUS Gesellschaft für Management- und Umweltinformationssysteme mbH ist am 23.07.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsgegnerin war eine Gläubigerin, deren Antrag am 28.10.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MUS Gesellschaft für Management- und Umweltinformationssysteme mbH ist am 23.07.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsgegnerin war eine Gläubigerin, deren Antrag am 28.10.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Liebaug ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 24.09.2025. Der ursprüngliche Berichts- und Prüfungstermin, der als Stichtag für Stellungnahmen diente, war der 15.10.2025; dieser Termin ist jedoch auf den 19.11.2025 verlegt worden, damit der Geschäftsführer Bilanzen nachreichen und Forderungen des Finanzamtes bestreiten kann. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Durchführung der Anhörung zur Vergütung des Insolvenzverwalters angeordnet, wobei Stellungnahmen bis zum 25.08.2026 möglich sind. Zudem werden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der entsprechende Prüfungsstichtag der 25.09.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 55/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 10474 eingetragenen MUS Gesellschaft für Management- und Umweltinformationssysteme mbH, Rembornstraße 26, 66125 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäfts…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 55/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 10474 eingetragenen MUS Gesellschaft für Management- und Umweltinformationssysteme mbH, Rembornstraße 26, 66125 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric Gehl,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.07.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Telefon: 0681/3090411, Fax: 0681/ 3090 433.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld.
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
- ggf. zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 01.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 6a niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Hinweis:
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
116 IN 55/24
Saarbrücken, 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 10474 eingetragenen MUS Gesellschaft für Management- und Umweltinformationssysteme mbH, Rembornstraße 26, 66125 Saarbrücken, gesetzlich ver…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 10474 eingetragenen MUS Gesellschaft für Management- und Umweltinformationssysteme mbH, Rembornstraße 26, 66125 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric Gehl,
wird der Termin vom 15.10.2025 verlegt auf dem 19.11.2025.
Gründe:
Auf Antrag des Geschäftsführers der Schuldnerin wird der Termin verlegt, damit er die notwendigen Bilanzen nachreichen und die Richtigkeit der Forderungen des Finanzamtes substantiiert bestreiten kann.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
116 IN 55/24
Amtsgericht Saarbrücken, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 10474 eingetragenen MUS Gesellschaft für Management- und Umweltinformationssysteme mbH, Rembornstraße 26, 66125 Saarbrücken, gesetzlich ver…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 10474 eingetragenen MUS Gesellschaft für Management- und Umweltinformationssysteme mbH, Rembornstraße 26, 66125 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric Gehl, Talstraße 35, 66125 Saarbrücken
wird die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des/der Insolvenzverwalters/in im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der/die Insolvenzverwalter/in hat die Festsetzung seiner/ihrer Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.08.2026 im schriftlichen Verfahren zu diesem Antrag Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag liegt nebst den begründenden Unterlagen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6a aus.
116 IN 55/24
Amtsgericht Saarbrücken, 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 10474 eingetragenen MUS Gesellschaft für Management- und Umweltinformationssysteme mbH, Rembornstraße 26, 66125 Saarbrücken, gesetzlich ver…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 10474 eingetragenen MUS Gesellschaft für Management- und Umweltinformationssysteme mbH, Rembornstraße 26, 66125 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric Gehl,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6a niedergelegt.
116 IN 55/24
Amtsgericht Saarbrücken, 28.08.2026
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