Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schriever Schrott- und Metallhandel UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 204849
EUID
DEP3101.HRB204849
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 115/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Katharina Hansen
Kanzlei
Münzel & Böhm PartG mbB
Adresse
Am Wall 190, 28195 Bremen
Telefon
+49 421 84 91 99-93
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
12.08.2025 , 15:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.10.2025
Prüfungstermin
13.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Schriever Schrott- und Metallhandel UG (haftungsbeschränkt) ist am 12.08.2025 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Katharina Hansen ist zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.10.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 13.10.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere matters schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 115/25 : Über das Vermögen der Schriever Schrott- und Metallhandel UG (haftungsbeschränkt), Tjüchkampstraße 2a, 26605 Aurich (Ostfriesland) (AG Aurich, HRB 204849), vertr. d.: Uwe Schriever, Tjüchkampstraße 2a, 26605 Aurich (Ostfriesland), (Geschäftsführer), ist am 12.08.2025 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren er…
9 IN 115/25 : Über das Vermögen der Schriever Schrott- und Metallhandel UG (haftungsbeschränkt), Tjüchkampstraße 2a, 26605 Aurich (Ostfriesland) (AG Aurich, HRB 204849), vertr. d.: Uwe Schriever, Tjüchkampstraße 2a, 26605 Aurich (Ostfriesland), (Geschäftsführer), ist am 12.08.2025 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Katharina Hansen, c/o Münzel & Böhm PartG mbB, Am Wall 190, 28195 Bremen, Tel.: +49 421 84 91 99-93, Fax: +49 421 89 67 64-99, E-Mail: mail2@muenzel-boehm.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 13.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.10.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (13.10.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 13.08.2025
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