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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schrödel GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Charlottenburg hat ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO angeordnet. Die Gläubigerversammlung wurde zur Beschlussfassung über zwei Tagesordnungspunkte einberufen: Zum einen die Zustimmung zum Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Geschäftsführer Robert Schrödel, zum anderen die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung eines Anfechtungsanspruchs in Höhe von 11.000,00 EUR (gegenüber einem geltend gemachten Anspruch von 44.676,47 EUR) mit den Kanzleien Danckert Bärlein & Partner Rechtsanwälte GbR und Danckert Spiller Richter Rechtsanwälte PartGmbB. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 06.02.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und die Beschlussfassung vorzulegen. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden oder die Versammlung beschlussunfähig ist.
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