Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schröder, Eric Josef
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRA 3288
EUID
DEM1706.HRA3288
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg
Aktenzeichen
9 IN 61/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Karl Niessler
Adresse
Grabenstrasse 16-18, 65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon
06431/590 69-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.08.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen des Eric Josef Schröder, Inhaber der Diamond Media Events e.K., ist am 16.08.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl Niessler bestellt worden. Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann der Antragsgegner innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 61/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Eric Josef Schröder, geb. am 20.10.1999, Limburger Str. 18, 65627 Elbtal, Inh. d. Diamond Media Events e.K, Limburger Str. 18, 65627 Elbtal (AG Limburg a. d. Lahn, HRA 3288), ist am 16.08.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Ant…
9 IN 61/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Eric Josef Schröder, geb. am 20.10.1999, Limburger Str. 18, 65627 Elbtal, Inh. d. Diamond Media Events e.K, Limburger Str. 18, 65627 Elbtal (AG Limburg a. d. Lahn, HRA 3288), ist am 16.08.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl Niessler, Grabenstrasse 16-18, D 65549 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431/590 69-0, Fax: 06431/590 69-20, E-Mail: info@rechtsanwalt-niessler.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 16.08.2024
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