Die Errichtung, die Sanierung und der Umbau von Wohn-, Geschäfts- und Industriegebäuden sowie der Handel mit Solaranlagen und deren Installation
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SchröterBau GmbH ist am 20.06.2025 um 14:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag einer Gläubigerin, der am 21.02.2025 bei Gericht eingegangen ist. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 23.05.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Martin Schmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt Martin Schmidt zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 01.08.2025. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 01.09.2025. Die Forderungstabelle und Anmeldeunterlagen werden ab dem 11.08.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am 01.09.2025 bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SchröterBau GmbH ist am 20.06.2025 um 14:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 21.02.2025 von einer Gläubigerin gestellt worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 23.05.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwal…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SchröterBau GmbH ist am 20.06.2025 um 14:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 21.02.2025 von einer Gläubigerin gestellt worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 23.05.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Martin Schmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 01.08.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 01.09.2025 statt. Für nachträglich angemeldete Forderungen ist ein weiterer Prüfungsstichtag für das schriftliche Verfahren auf den 14.09.2026 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 44/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11261 eingetragenen SchröterBau GmbH, Doktorweg 17, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Schröter
Geschäftszweig: Die Errichtung, die Sanierung und der Umbau von…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 44/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11261 eingetragenen SchröterBau GmbH, Doktorweg 17, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Schröter
Geschäftszweig: Die Errichtung, die Sanierung und der Umbau von Wohn-, Geschäfts- und Industriegebäuden sowie der Handel mit Solaranlagen und deren Installation
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.06.2025, um 14:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.09.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 11.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
10 IN 44/25
Detmold, 20.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 44/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11261 eingetragenen SchröterBau GmbH, Doktorweg 17, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Schröter
Geschäftszweig: Errichtung,…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 44/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11261 eingetragenen SchröterBau GmbH, Doktorweg 17, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Schröter
Geschäftszweig: Errichtung, Sanierung und Umbau von Wohn-, Geschäfts- und Industriegebäuden sowie der Handel mit Solaranlagen und deren Installation
ist am 23.05.2025, um 10:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 44/25
Amtsgericht Detmold, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 44/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11261 eingetragenen SchröterBau GmbH, Doktorweg 17, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Schröter
Geschäftszweig: Die Errichtung, die S…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 44/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11261 eingetragenen SchröterBau GmbH, Doktorweg 17, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Schröter
Geschäftszweig: Die Errichtung, die Sanierung und der Umbau von Wohn-, Geschäfts- und Industriegebäuden sowie der Handel mit Solaranlagen und deren Installation
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
14.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 44/25
Amtsgericht Detmold, 13.08.2026
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