Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SchUbe Bau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 725138
EUID
DEB8537.HRA725138
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ulm
Aktenzeichen
4 1 IN 19/23
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
12.02.2024
Widerspruchsfrist
09.09.2024
Widerspruchsfrist
29.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, findet die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren statt. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 29.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 1 IN 19/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 7251…
4 1 IN 19/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 725138
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osterhofener Straße 16, 93055 Regensburg, Gz.: 000545-23/LR-LR
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.02.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 18.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 1 IN 19/23 (3)
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA …
4 1 IN 19/23 (3)
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 725138
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osterhofener Straße 16, 93055 Regensburg, Gz.: 000545-23/LR-LR
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 15.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 1 IN 19/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 7251…
5 1 IN 19/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 725138
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osterhofener Straße 16, 93055 Regensburg, Gz.: 000545-23/LR-LR
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 04.08.2025
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