Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SchUbe Bau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 725138
EUID
DEB8537.HRA725138
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 1 IN 19/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Fristende Widerspruch
12.02.2024
Fristende Widerspruch
09.09.2024
Fristende Widerspruch
29.09.2025
Schlusstermin / Einwendungsfrist
28.09.2026 , 24:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, findet die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren statt. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 29.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SchUbe Bau GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Crailsheim anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH vertreten. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Fristen zur schriftlichen Widerspruchsmöglichkeit gegen nachträglich angemel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SchUbe Bau GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Crailsheim anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH vertreten. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Fristen zur schriftlichen Widerspruchsmöglichkeit gegen nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bekanntgegeben, wobei die Widerspruchsfristen nacheinander bis zum 12.02.2024, 09.09.2024 und 29.09.2025 liefen. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 1.281.584,98 EUR stand ein Verteilungsbetrag von 320.152,45 EUR zur Verfügung. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Ein Schlusstermin gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit bis einschließlich 28.09.2026, 24:00 Uhr, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben sowie Stellungnahmen zum Vergütungsfestsetzungsantrag abzugeben. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Gläubiger, deren Forderungen im Schlusstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung und nehmen nicht an der Schlussverteilung teil.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 1 IN 19/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 7251…
4 1 IN 19/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 725138
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osterhofener Straße 16, 93055 Regensburg, Gz.: 000545-23/LR-LR
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.02.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 18.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 1 IN 19/23 (3)
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA …
4 1 IN 19/23 (3)
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 725138
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osterhofener Straße 16, 93055 Regensburg, Gz.: 000545-23/LR-LR
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 15.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 1 IN 19/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 7251…
5 1 IN 19/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 725138
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osterhofener Straße 16, 93055 Regensburg, Gz.: 000545-23/LR-LR
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 1 IN 19/23 (2)
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA …
4 1 IN 19/23 (2)
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 725138
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osterhofener Straße 16, 93055 Regensburg, Gz.: 000545-23/LR-LR
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.281.584,98 EUR steht ein Betrag von 320.152,45 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 1 IN 19/23 (2)
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA …
4 1 IN 19/23 (2)
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchUbe Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Uberti Schmitt Verwaltungs GmbH, Seibotenberg 17, 74582 Gerabronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uberti Schmitt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 725138
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osterhofener Straße 16, 93055 Regensburg, Gz.: 000545-23/LR-LR
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung zum Vergütungsfestsetzungsantrag des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.09.2026, 24:00 Uhr
- ggf. den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Stellungnahmen zum Vergütungsfestsetzungsantrag des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Crailsheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen ggf. im Schlusstermin festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, deren Forderungen im Schlusstermin festgestellt werden, nicht an der Schlussverteilung teilnehmen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsfestsetzungsantrag und ggf. die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.