Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schüller Markisen Metallbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am Berg 6, 56070 Koblenz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 24361
EUID
DET2210V.HRB24361
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 43/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
03.05.2024 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Metallbauelementen, insbesondere Markisen, Sonnenschutzanlagen, Fenster, Türen und Bauelementen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Schüller Markisen Metallbau GmbH ist ein besonderer Termin zur Gläubigerversammlung auf den 03.05.2024 anberaumt. Dieser Termin dient der Abstimmung eines Vergleichsabschlusses, wonach die IKK ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Betrag in Höhe von 173.000 EUR zur Abgeltung aller bekannten und unbekannten Anfechtungsansprüche zahlt. Sollte die Gläubigerversammlung beschlussunfähig sein, gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren Schüller Markisen Metallbau GmbH, Am Berg 6, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 24361), vertr. d.: 1. Rainer Hans-Werner Schüller, Udostraße 37, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), 2. Heinz Gerhard Schüller, Friedhofsweg 18, 56283 Nörtershausen, (Geschäftsführer), wird besonderer Termin zur Gläubige…
In dem Insolvenzverfahren Schüller Markisen Metallbau GmbH, Am Berg 6, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 24361), vertr. d.: 1. Rainer Hans-Werner Schüller, Udostraße 37, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), 2. Heinz Gerhard Schüller, Friedhofsweg 18, 56283 Nörtershausen, (Geschäftsführer), wird besonderer Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 03.05.2024, 09:00 Uhr, Saal 114, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz
Der Termin dient zur Abstimmung eines Vergleichsabschlusses darüber, dass die IKK ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Betrag in Höhe von 173.000 EUR zur Abgeltung aller bekannter und unbekannter Anfechtungsansprüche zahlt. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
56068 Koblenz, 12.04.2024
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 43/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schüller Markisen Metallbau GmbH, Am Berg 6, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 24361), vertr. d.: 1. Rainer Hans-Werner Schüller, Udostraße 37, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), 2. Heinz Gerhard Schüller, Friedhofsweg 18, 56283 Nörtershausen, (Geschäftsführer), wird für die …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schüller Markisen Metallbau GmbH, Am Berg 6, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 24361), vertr. d.: 1. Rainer Hans-Werner Schüller, Udostraße 37, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), 2. Heinz Gerhard Schüller, Friedhofsweg 18, 56283 Nörtershausen, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 18.11.2024 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.11.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 16.09.2024
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 43/23
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