Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 2399
EUID
DER2404.HRB2399
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 21/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Michael Bien
Adresse
Goethestraße 2, 59065 Hamm
Telefon
02381/924200
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.02.2026 , 10:16 Uhr
Eröffnung
01.04.2026 , 09:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.05.2026
Masseunzulänglichkeit
20.05.2026
Berichtstermin
18.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung/Verkauf und der Handel mit Fenstern, Türen und Möbeln aller Art sowie die Übernahme von Innenausbauten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH ist am 01.04.2026 um 09:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 06.02.2026. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 07.02.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Michael Bien zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt Dr. Michael Bien zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.06.2026. Am 20.05.2026 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den vorläufigen Insolvenzverwalter bei Gericht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 21/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2399 eingetragenen Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Schürrmann, Alter Uentroper Weg 277, 59071 …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 21/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2399 eingetragenen Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Schürrmann, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm und Herrn Herbert Schürmann, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm
Geschäftszweig: Die Herstellung/Verkauf und der Handel mit Fenstern, Türen und Möbeln aller Art sowie die Übernahme von Innenausbauten.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2026, um 09:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm, Telefon: 02381/924200, Fax: 023819242020.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
251 IN 21/26
Amtsgericht Dortmund, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 21/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Schürrmann, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm und Herrn Herbert Schürmann, …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 21/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Schürrmann, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm und Herrn Herbert Schürmann, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm
ist am 07.02.2026, um 10:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 21/26
Amtsgericht Dortmund, 07.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 21/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2399 eingetragenen Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Schürrm…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 21/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2399 eingetragenen Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Schürrmann, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm und Herrn Herbert Schürmann, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm
ist am 20.05.2026 bei Gericht die Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
251 IN 21/26
Amtsgericht Dortmund, 20.05.2026
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