Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRA 11335
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schuff, Hans Joachim
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Burgweg 10, 66849 Landstuhl
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRA 11335
EUID
DET3403V.HRA11335
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Zweibrücken
Aktenzeichen
1 IN 6/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Patrick Rietz
Adresse
Am Alten Markt 2, 66849 Landstuhl
Telefon
06371/18800
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.02.2026 , 14:00 Uhr
Eröffnung
20.05.2026 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.06.2026
Berichtstermin
29.07.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hans Joachim Schuff, handelnd unter Schloss Hotel Landstuhl -Schloßcafe- Hans Joachim Schuff e.Kfm, wurde am 26.02.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Rechtsanwalt Patrick Rietz ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 20.05.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden; Rechtsanwalt Patrick Rietz bleibt Insolvenzverwalter. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.06.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 29.07.2026 angesetzt. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Es ist vorgesehen, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 6/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Hans Joachim Schuff, geb. am 22.05.1965, Birkenweg 19, 66849 Landstuhl, handelnd unter Schloss Hotel Landstuhl -Schloßcafe- Hans Joachim Schuff e.Kfm, Burgweg 10, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRA 11335), ist am 26.02.2026 um 14:00 Uhr die vorläufige…
1 IN 6/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Hans Joachim Schuff, geb. am 22.05.1965, Birkenweg 19, 66849 Landstuhl, handelnd unter Schloss Hotel Landstuhl -Schloßcafe- Hans Joachim Schuff e.Kfm, Burgweg 10, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRA 11335), ist am 26.02.2026 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Patrick Rietz, Am Alten Markt 2, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/18800, E-Mail: info@rechtsanwalt-rietz.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 6/26 : Über das Vermögen des Hans Joachim Schuff, geb. am 22.05.1965, Birkenweg 19, 66849 Landstuhl, handelnd unter Schloss Hotel Landstuhl -Schloßcafe- Hans Joachim Schuff e.Kfm, Burgweg 10, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRA 11335), ist am 20.05.2026 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolve…
1 IN 6/26 : Über das Vermögen des Hans Joachim Schuff, geb. am 22.05.1965, Birkenweg 19, 66849 Landstuhl, handelnd unter Schloss Hotel Landstuhl -Schloßcafe- Hans Joachim Schuff e.Kfm, Burgweg 10, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRA 11335), ist am 20.05.2026 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Patrick Rietz, Am Alten Markt 2, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/18800, E-Mail: info@rechtsanwalt-rietz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.06.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 29.07.2026, 10:00 Uhr, Raum 205, Amtsgericht, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 6/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hans Joachim Schuff, geb. am 22.05.1965, Birkenweg 19, 66849 Landstuhl, handelnd unter Schloss Hotel Landstuhl -Schloßcafe- Hans Joachim Schuff e.Kfm, Burgweg 10, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRA 11335), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wen…
1 IN 6/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hans Joachim Schuff, geb. am 22.05.1965, Birkenweg 19, 66849 Landstuhl, handelnd unter Schloss Hotel Landstuhl -Schloßcafe- Hans Joachim Schuff e.Kfm, Burgweg 10, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRA 11335), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 6/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hans Joachim Schuff, geb. am 22.05.1965, Birkenweg 19, 66849 Landstuhl, handelnd unter Schloss Hotel Landstuhl -Schloßcafe- Hans Joachim Schuff e.Kfm, Burgweg 10, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRA 11335), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerve…
1 IN 6/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hans Joachim Schuff, geb. am 22.05.1965, Birkenweg 19, 66849 Landstuhl, handelnd unter Schloss Hotel Landstuhl -Schloßcafe- Hans Joachim Schuff e.Kfm, Burgweg 10, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRA 11335), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 29.07.2026, 10:00 Uhr, Raum 205, Amtsgericht, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes des Schuldners
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Immobilien/Immobilienrechte:
- Immobilie 10, 66482 Landstuhl
- aa) Volleigentum des Schuldners
- Amtgericht Landstuhl
- Grundbuch von Landstuhl
- Blatt 4880
- Flurstück 1862/3
- 410qm
-
- bb) Erbpachtrecht:
- Amtsgericht Landstuhl
- Blatt 3928
- Anteil von 4.837/10.000 an dem Erbbaurecht an dem
- Grundstück Gemarkung Landstuhl Blatt 2380, Best.-Verz.-Nr.
- 717,
- 4.388 qm
-
- Amtsgericht Landstuhl
- Grundbuch von Landstuhl
- Blatt 3929
- Anteil von 5.163/10.000 an dem Erbbaurecht an dem
- Grundstück Gemarkung Landstuhl Blatt 2380, Best-Verz.- Nr.
- 717,
- 4.388 qm.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 16.07.2026
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