Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schuh-Graf GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Wilhelm-Stähle-Straße 6, 70736 Fellbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 5336
EUID
DEB8534.HRA5336
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
6 IN 1010/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
21.07.2026
Insolvenzplanabstimmung
30.07.2026 , 09:30 Uhr
Aufhebung des Verfahrens
31.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh-Graf GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, eingetragen im Handelsregister unter HRA 5336. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind Götz Graf und die Schuh-Graf Verwaltungs-GmbH. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH in Stuttgart bestellt. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 21.07.2026 den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh-Graf GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht Stuttgart hat das Verfahren unter dem Aktenzeichen 6 IN 1010/25 geführt. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten bis zum 21.07…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh-Graf GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht Stuttgart hat das Verfahren unter dem Aktenzeichen 6 IN 1010/25 geführt. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten bis zum 21.07.2026 Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen zu widersprechen; Forderungen ohne Widerspruch gelten als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan angesetzt. Dieser Termin findet am 30.07.2026 statt. Unterlagen zum Insolvenzplan sind in der Geschäftsstelle des Gerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh-Graf GmbH & Co. KG ist eröffnet. Zunächst wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und ein vorläufiger Sachwalter bestellt, wobei dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Im weiteren Verlauf wurde die Eigenverwaltung zugelassen, wofür ebenfalls die Vergütung des…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh-Graf GmbH & Co. KG ist eröffnet. Zunächst wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und ein vorläufiger Sachwalter bestellt, wobei dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Im weiteren Verlauf wurde die Eigenverwaltung zugelassen, wofür ebenfalls die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festgesetzt wurde. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; der Widerspruch ist bis zum 21.07.2026 möglich. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan ist für den 30.07.2026 anberaumt. Gegen die Festsetzung der Vergütung des Sachwalters können Rechtsbehelfe eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh-Graf GmbH & Co. KG ist anhängig. Zunächst wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 21.07.2026 bestand. Im weiteren Verlauf wurde ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplan…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh-Graf GmbH & Co. KG ist anhängig. Zunächst wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 21.07.2026 bestand. Im weiteren Verlauf wurde ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan auf den 30.07.2026 angesetzt. Parallel dazu wurden die Vergütungen und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun festgesetzt, wobei sich die Bemessungsgrundlage für das Vermögen von 3.638.000,00 EUR auf 2.700.000,00 EUR belief. Das Verfahren ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 31.08.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 1010/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuh-Graf GmbH & Co. KG, Wilhelm-Stähle-Straße 6, 70736 Fellbach, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Götz Graf und Schuh-Graf Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 5336
- Schuldnerin -…
6 IN 1010/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuh-Graf GmbH & Co. KG, Wilhelm-Stähle-Straße 6, 70736 Fellbach, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Götz Graf und Schuh-Graf Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 5336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.: 616-200014-1
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 1010/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuh-Graf GmbH & Co. KG, Wilhelm-Stähle-Straße 6, 70736 Fellbach, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Götz Graf und Schuh-Graf Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 5336
- Schuldnerin -…
6 IN 1010/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuh-Graf GmbH & Co. KG, Wilhelm-Stähle-Straße 6, 70736 Fellbach, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Götz Graf und Schuh-Graf Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 5336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.: 616-200014-1
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Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Donnerstag, 30.07.2026, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 403, 4. OG, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Soweit ein Gläubiger am Termin persönlich teilnehmen möchte, möge er für das Mitführen eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) eigenständig Sorge tragen.
Soweit die geltend gemachte Forderung nicht bereits aus der Insolvenztabelle oder aus der Anlage zum Insolvenzplan ersichtlich sein sollte, mögen ausreichende Unterlagen zum Nachweis der Forderung im Termin vorgelegt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Erörterungs- und Abstimmungstermin inhaltliche Änderungen des Insolvenzplans möglich sind, § 240 InsO.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Insolvenzplans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gem. § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer,
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln befriedigt werden kann.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 1010/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuh-Graf GmbH & Co. KG, Wilhelm-Stähle-Straße 6, 70736 Fellbach, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Götz Graf und Schuh-Graf Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 5336
- Schuldnerin -…
6 IN 1010/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuh-Graf GmbH & Co. KG, Wilhelm-Stähle-Straße 6, 70736 Fellbach, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Götz Graf und Schuh-Graf Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 5336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.: 616-200014-1
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 03.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 3.638.000,00 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 28,45 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 03.08.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 28,45 % gerechtfertigt.
Die dem vorläufigen Sachwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 24.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 1010/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuh-Graf GmbH & Co. KG, Wilhelm-Stähle-Straße 6, 70736 Fellbach, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Götz Graf und Schuh-Graf Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 5336
- Schuldnerin -…
6 IN 1010/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuh-Graf GmbH & Co. KG, Wilhelm-Stähle-Straße 6, 70736 Fellbach, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Götz Graf und Schuh-Graf Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 5336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.: 616-200014-1
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 03.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.700.000,00 EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 03.08.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 30 % gerechtfertigt.
Die dem Sachwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 24.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 1010/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuh-Graf GmbH & Co. KG, Wilhelm-Stähle-Straße 6, 70736 Fellbach, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Götz Graf und Schuh-Graf Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 5336
- Schuldnerin -…
6 IN 1010/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuh-Graf GmbH & Co. KG, Wilhelm-Stähle-Straße 6, 70736 Fellbach, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Götz Graf und Schuh-Graf Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 5336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.: 616-200014-1
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Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 31.08.2026 aufgehoben.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 26.08.2026
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