Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schuhbeck's Partyservice GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Platzl 2, 80331 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRA 94410
EUID
DED2601V.HRA94410
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1500 IN 1495/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig
Adresse
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Termine & Fristen
Termin zur Beschlussfassung über Vergleich mit Krankenkassen
21.05.2025 , 10:00 Uhr
Termin zur Beschlussfassung über Vergleich mit Messe München GmbH
14.01.2026 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuhbeck's Partyservice GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig wurde bestellt, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Im weiteren Verfahrensverlauf finden Gläubigerversammlungen zur Beschlussfassung über verschiedene Vergleichsvorschläge statt. Ein Termin am 14.01.2026 betrifft einen Vergleich mit der Messe München GmbH über Rückgewähransprüche in Höhe von 650.000,00 EUR. Eine weitere Gläubigerversammlung am 21.05.2025 stimmt mehreren Vergleichen mit Krankenkassen (AOK Niedersachsen, IKK classic, mh plus BKK, AOK Bayern, DAK Gesundheit, Energie BKK, BARMER, Techniker Krankenkasse, AOK Hessen) sowie pauschalen Anfechtungsansprüchen zu. Die Vergleichsbeträge dieser Versicherungen belaufen sich insgesamt auf mehrere hunderttausend Euro. Das Amtsgericht München ist das Register- und Insolvenzgericht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuhbeck's Partyservice GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Im laufenden Verfahren wurden mehrere Ve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuhbeck's Partyservice GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Im laufenden Verfahren wurden mehrere Vergleichsabschlüsse mit verschiedenen Gläubigern angestrebt und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vorgelegt. Ein erster Termin zur Beschlussfassung über einen Vergleich mit der Messe München GmbH war für den 14.01.2026 angesetzt. Eine weitere, zeitlich frühere Bekanntmachung vom Mai 2025 regelte die Zustimmung zu Vergleichen mit mehreren Krankenkassen (AOK Niedersachsen, IKK classic, mh plus BKK, AOK Bayern, DAK Gesundheit, Energie BKK, BARMER, Techniker Krankenkasse, AOK Hessen) sowie pauschalen Anfechtungsansprüchen gegenüber der BARMER. Die Gläubigerversammlung stimmte diesen Vergleichen zu bzw. sollte zustimmen. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Vergleichsabschlüsse und Abwicklung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 1495/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuhbeck's Partyservice GmbH & Co. KG, Platzl 2, 80331 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schuhbeck`s Partyservice Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schuhbeck Alfons
Registergericht: Amtsgericht Mü…
1500 IN 1495/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuhbeck's Partyservice GmbH & Co. KG, Platzl 2, 80331 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schuhbeck`s Partyservice Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schuhbeck Alfons
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 94410
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem abgeschlossenen Vergleich vom 15./16.12.2025 zwischen dem Insolvenzverwalter und der Messe München GmbH, wonach die vom Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 24.10.2024 geltend gemachten insolvenzrechtlichen Rückgewähransprüche gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650.000,00 EUR abgegolten sind,
wird bestimmt auf
Mittwoch, 14.01.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 1495/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuhbeck's Partyservice GmbH & Co. KG, Platzl 2, 80331 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schuhbeck`s Partyservice Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schuhbeck Alfons
Registergericht: Amtsgericht Mü…
1500 IN 1495/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuhbeck's Partyservice GmbH & Co. KG, Platzl 2, 80331 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schuhbeck`s Partyservice Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schuhbeck Alfons
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 94410
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vergleich mit der AOK Niedersachsen gemäß Erklärung vom 24.11.2023 zu, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewähranforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 38.400,00 abgegolten sind.
2. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vergleich mit der IKK classic gemäß Erklärung vom 12.09.2024 zu, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 33.300,00 abgegolten sind.
3. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vergleich mit der mh plus BKK gemäß Erklärung vom 29.02.2024 zu, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 35.300 abgegolten sind.
4. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vergleich mit der AOK Bayern gemäß Erklärung vom 19.03.2025 zu, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewähranforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 638.819,16 abgegolten sind.
5. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vergleich mit der DAK Gesundheit gemäß Erklärung vom 12.09.2024 zu, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 27.040,39 abgegolten sind.
6. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vergleich mit der Energie BKK gemäß Erklärung vom 12.09.2024 zu, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 5.085,35 abgegolten sind.
7. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vergleich mit der BARMER gemäß Erklärung vom 04.07.2024 zu, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewähranforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 91.240,00 abgegolten sind. Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass bislang nicht gerichtsfest belegbare Anfechtungsansprüche im Fall, dass ein Nachweis gelingt, gegen Zahlung eines weiteren Betrages in Höhe von € 26.700,00 abgegolten werden.
8. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vergleich mit der Techniker Krankenkasse gemäß Erklärung vom 02.05.2024 zu, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 190.000,00 abgegolten sind.
9. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vergleich mit der AOK Hessen gemäß Erklärung vom 30.08.2024 zu, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 21.000,00 abgegolten sind.
wird bestimmt auf
Mittwoch, 21.05.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 1495/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuhbeck's Partyservice GmbH & Co. KG, Platzl 2, 80331 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schuhbeck`s Partyservice Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schuhbeck Alfons
Registergericht: Amtsgericht Mü…
1500 IN 1495/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuhbeck's Partyservice GmbH & Co. KG, Platzl 2, 80331 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schuhbeck`s Partyservice Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schuhbeck Alfons
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 94410
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 04.10.2024.
Von einer Darstellung der Entscheidungsgründe wird aus datenschutzrechtlichen Gründen abgesehen.
Die Verfahrensbeteiligten können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts die Gründe einsehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuhbeck's Partyservice GmbH & Co. KG hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.
Für den Zeitraum des vorläufigen Verfahrens beantragt der Insolvenzverwalter über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von gesamt 13…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuhbeck's Partyservice GmbH & Co. KG hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.
Für den Zeitraum des vorläufigen Verfahrens beantragt der Insolvenzverwalter über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von gesamt 130 %.
Der Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis 22.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.