Der Groß- und Einzelhandel einschließlich Außenhandel mit technischen Bedarfsartikeln aller Art, soweit er keinen gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schulz & Schulz Handelsgesellschaft für techn. Bedarf mbH ist am 18.02.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Kampfmann bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 01.05.2025 wegen Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Kampfmann. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 19.06.2025 beim Insolvenverwalter schriftlich anzumelden. Eine Gläubigerversammlung findet am 31.07.2025 um 10:00 Uhr vor dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main statt. Die Prüfung der bis zum 20.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren ist angeordnet worden. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 04.05.2026 Widerspruch beim Insolvenzgericht erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 176/25 S-6-1 In dem Insolvenzverfahren Schulz & Schulz Handelsgesellschaft für techn. Bedarf mbH, Sontraer Straße 18 a, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 22589),
vertreten durch:
1. Klaus Ludwig Schulz, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 20.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht n…
810 IN 176/25 S-6-1 In dem Insolvenzverfahren Schulz & Schulz Handelsgesellschaft für techn. Bedarf mbH, Sontraer Straße 18 a, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 22589),
vertreten durch:
1. Klaus Ludwig Schulz, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 20.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 176/25 S-6-1 - Am 01.05.2025 um 09:25 Uhr ist das Insolvenzverfahren Schulz & Schulz Handelsgesellschaft für techn. Bedarf mbH, Sontraer Straße 18 a, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 22589),
vertreten durch:
1. Klaus Ludwig Schulz, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsa…
810 IN 176/25 S-6-1 - Am 01.05.2025 um 09:25 Uhr ist das Insolvenzverfahren Schulz & Schulz Handelsgesellschaft für techn. Bedarf mbH, Sontraer Straße 18 a, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 22589),
vertreten durch:
1. Klaus Ludwig Schulz, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jochen Kampfmann, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 19.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 31.07.2025, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 176/25 Sc-77-: In dem Insolvenzverfahren Schulz & Schulz Handelsgesellschaft für techn. Bedarf mbH, Sontraer Straße 18 a, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 22589),
vertreten durch:
1. Klaus Ludwig Schulz, (Geschäftsführer), wurde am 01.05.2025 um 09:25 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 1…
810 IN 176/25 Sc-77-: In dem Insolvenzverfahren Schulz & Schulz Handelsgesellschaft für techn. Bedarf mbH, Sontraer Straße 18 a, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 22589),
vertreten durch:
1. Klaus Ludwig Schulz, (Geschäftsführer), wurde am 01.05.2025 um 09:25 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Kampfmann, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 176/25 Sc-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schulz & Schulz Handelsgesellschaft für techn. Bedarf mbH, Sontraer Straße 18 a, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 22589), vertr. d.: 1. Klaus Ludwig Schulz, (Geschäftsführer), ist am 18.02.2025 um 10:58 Uhr die vorläufige Ver…
810 IN 176/25 Sc-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schulz & Schulz Handelsgesellschaft für techn. Bedarf mbH, Sontraer Straße 18 a, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 22589), vertr. d.: 1. Klaus Ludwig Schulz, (Geschäftsführer), ist am 18.02.2025 um 10:58 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Kampfmann, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.02.2025
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