Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schulze GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 110117
EUID
DEP2408.HRB110117
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 33/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Adresse
Alter Markt 1, 31134 Hildesheim
Telefon
0 51 21/9 17 10
Termine & Fristen
Eröffnung
01.11.2023 , 08:07 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.12.2023
Prüfungstermin
17.01.2024
Festsetzung Vergütung
24.07.2024
Prüfungstermin
27.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schulze GmbH ist am 01.11.2023 um 08:07 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwältin Karina Schwarz ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.12.2023 anzumelden. Der Stichtag für das schriftliche Prüfverfahren ist der 17.01.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf hat die Insolvenzverwalterin beantragt, ihre Vergütung und Auslagen für die vorläufige Insolvenzverwaltung festzusetzen. Das Amtsgericht Hildesheim hat diesen Antrag mit Beschluss vom 24.07.2024 stattgegeben und die Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Ein weiterer Beschluss vom 15.04.2026 betrifft die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist mit einem neuen Stichtag von 27.05.2026. Das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 33/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schulze GmbH, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110117), vertr. d.: 1. Ralf Müller, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geä…
51 IN 33/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schulze GmbH, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110117), vertr. d.: 1. Ralf Müller, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 33/23: Über das Vermögen der Schulze GmbH, geb. am 28.04.1998, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110117), vertr. d.: 1. Ralf Müller, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine), (Geschäftsführer), ist am 01.11.2023 um 08:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwä…
51 IN 33/23: Über das Vermögen der Schulze GmbH, geb. am 28.04.1998, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110117), vertr. d.: 1. Ralf Müller, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine), (Geschäftsführer), ist am 01.11.2023 um 08:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: 0 51 21/9 17 10, Fax: 0 51 21/91 71 71.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.12.2023 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.01.2024 .
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist () und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 01.11.2023
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 33/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schulze GmbH, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110117), vertr. d.: 1. Ralf Müller, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine), (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin beantragt, ihre Vergütung und Auslagen für die vorläufige Insolvenzverwa…
51 IN 33/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schulze GmbH, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110117), vertr. d.: 1. Ralf Müller, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine), (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin beantragt, ihre Vergütung und Auslagen für die vorläufige Insolvenzverwaltung festzusetzen.
Die Insolvenzverwalterin macht folgende Zuschläge geltend:
- Für die Befassung mit zahlreichen Anfechtungen 20 %
- Für die Sanierungsbemühungen 25 %
Den Insolvenzgläubigern wird die Möglichkeit gegeben, binnen 2 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Hildesheim, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 51 IN 33/23 -
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Schulze GmbH, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110117),
vertreten durch:
1. Ralf Müller, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine), (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Oliver Wöhler, Burgfreiheit 5,…
- 51 IN 33/23 -
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Schulze GmbH, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110117),
vertreten durch:
1. Ralf Müller, Bergstr. 14, 31084 Freden (Leine), (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Oliver Wöhler, Burgfreiheit 5, 31061 Alfeld (Leine),
werden die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt auf:
EUR Bruchteilsvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 45 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 56.200,09 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 19.512,02 EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach 4.878,01 EUR.
II.
Die Insolvenzverwalterin hat für die Befassung mit zahlreichen Anfechtungen und Sanierungsbemühungen jeweils Zuschläge in Höhe von 20 % und 25 % beantragt.
Die beantragten Zuschläge sind unter Zugrundelegung der von der aktuellen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze als moderat zu bezeichnen und finden ihre Berechtigung im Vergütungsantrag befindlichen detaillierten Begründungen und Berichten der Insolvenzverwalterin.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 24.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.