Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schulze, Thomas
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRA 100917
EUID
DEP2507.HRA100917
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
29 IN 94/19
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs
Rolle
Treuhänder
Termine & Fristen
Restschuldbefreiung
24.02.2020
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Restschuldbefreiungsverfahren Thomas Schulze (Arnold Ohlhoff Inh. Thomas Schulze e. K.) ist die Wohlverhaltensperiode beendet. Das Gericht beabsichtigt, die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO zu erteilen, sofern binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung keine entgegenstehenden Anträge vorliegen. Die Restschuldbefreiung ist bereits gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt worden. Im Rahmen des Verfahrens sind zudem die Vergütung und Auslagen des Treuhänders Rechtsanwalt Sebastian Ludolf festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 94/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Thomas Schulze, geb. am 07.09.1966, Kantor-Kruse-Str. 7, 29643 Neuenkirchen, Arnold Ohlhoff Inh. Thomas Schulze e. K. (AG Lüneburg, HRA 100917), sind Vergütung und Auslagen des Treuhänders Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs für das Restschuldbefreiungsverfahren festgesetzt …
29 IN 94/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Thomas Schulze, geb. am 07.09.1966, Kantor-Kruse-Str. 7, 29643 Neuenkirchen, Arnold Ohlhoff Inh. Thomas Schulze e. K. (AG Lüneburg, HRA 100917), sind Vergütung und Auslagen des Treuhänders Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs für das Restschuldbefreiungsverfahren festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 30.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 94/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Thomas Schulze, geb. am 07.09.1966, Kantor-Kruse-Str. 7, 29643 Neuenkirchen, Arnold Ohlhoff Inh. Thomas Schulze e. K. (AG Lüneburg, HRA 100917), ist dem Schuldner gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO Restschuldbefreiung erteilt worden.
Von der Restschuldbefreiung sind dieje…
29 IN 94/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Thomas Schulze, geb. am 07.09.1966, Kantor-Kruse-Str. 7, 29643 Neuenkirchen, Arnold Ohlhoff Inh. Thomas Schulze e. K. (AG Lüneburg, HRA 100917), ist dem Schuldner gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO Restschuldbefreiung erteilt worden.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 24.02.2020 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 30.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 94/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Thomas Schulze, geb. am 07.09.1966, Kantor-Kruse-Str. 7, 29643 Neuenkirchen, Arnold Ohlhoff Inh. Thomas Schulze e. K. (AG Lüneburg, HRA 100917), ist die Wohlverhaltensperiode beendet. Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefrei…
29 IN 94/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Thomas Schulze, geb. am 07.09.1966, Kantor-Kruse-Str. 7, 29643 Neuenkirchen, Arnold Ohlhoff Inh. Thomas Schulze e. K. (AG Lüneburg, HRA 100917), ist die Wohlverhaltensperiode beendet. Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu erteilen, soweit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung keine entgegenstehenden Anträge vorliegen werden. Sollte bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt werden, wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Amtsgericht Celle, 13.10.2025
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