Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schumacher Geschäftsführungs- GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstr. 35, 53518 Leimbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 14032
EUID
DET2210V.HRB14032
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 44/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Steuerberater Thomas Steger
Adresse
Kölnstr. 135, 53757 Sankt Augustin
Telefon
02241-90600
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.04.2026 , 14:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Beteiligung an der Schumacher GmbH & Co. KG, die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung innerhalb der Gesellschaft. Unternehmensgegenstand der Schumacher GmbH & Co. KG ist der Holzverarbeitungsbetrieb sowie die gewerbliche Vermietung und Verpachtung von Anlagevermögen und die damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der Schumacher Geschäftsführungs GmbH ist am 07.04.2026 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Steuerberater Thomas Steger bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann die Schuldnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 44/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schumacher Geschäftsführungs- GmbH, Hauptstr. 35, 53518 Leimbach (AG Koblenz, HRB 14032), vertr. d.: Tim Kaltenbach, Aderhof 15, 53518 Leimbach, (Geschäftsführer), ist am 07.04.2026 um 14.45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin a…
6 IN 44/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schumacher Geschäftsführungs- GmbH, Hauptstr. 35, 53518 Leimbach (AG Koblenz, HRB 14032), vertr. d.: Tim Kaltenbach, Aderhof 15, 53518 Leimbach, (Geschäftsführer), ist am 07.04.2026 um 14.45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Steuerberater Thomas Steger, Kölnstr. 135, 53757 Sankt Augustin, Tel.: 02241-90600, Fax: 02241-90 60 90, E-Mail: steger@k-f.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 07.04.2026
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