Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schwarzer Specht FmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Adresse
Döbschke Nr. 8, 02633 Göda
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 33345
Stammkapital
25.002,00 EUR
EUID
DEU1104.HRB33345
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
551/533 IN 333/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Beck
Adresse
Königsbrücker Straße 31 - 33, 01099 Dresden
Telefon
0351 26441100
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
15.04.2026 , 13:42 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.06.2026
Frist für Anträge und Stellungnahmen
14.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Produktion und Vertrieb von Medienprodukten, Erbringung von Leistungen der Bereiche Architektur, Innenarchitektur, Design und Marketingkonzepte
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Werbeagenturen
Nebenbranche
Architektur & Planung
Geschäftstätigkeit
Produktion und Vertrieb von Medienprodukten sowie Erbringung von Leistungen in Architektur, Innenarchitektur, Design und Marketing
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzer Specht GmbH ist am 15.04.2026 um 13:42 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Beck bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 02.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen. Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen zur Beschlussfassung sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 14.07.2026 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551/533 IN 333/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzer Specht GmbH, Döbschke Nr. 8, 02633 Göda, Amtsgericht Dresden , HRB 33345
vertreten durch den Geschäftsführer Kim Oliver Gottschalk
- wurde am 15.04.2026 um 13:42 Uhr das Insolvenzverfahren er…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551/533 IN 333/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzer Specht GmbH, Döbschke Nr. 8, 02633 Göda, Amtsgericht Dresden , HRB 33345
vertreten durch den Geschäftsführer Kim Oliver Gottschalk
- wurde am 15.04.2026 um 13:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31 - 33, 01099 Dresden, Telefax: 0351 26441101 Telefon geschäftlich: 0351 26441100 Email geschäftlich: dresden@anwaelte-beck.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 02.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 14.07.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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