Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schwarzhirsch Kreativagentur GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Wendentorwall 26, 38100 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 203717
EUID
DEP1103.HRB203717
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 141/22 c
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.10.2024
Forderungsanmeldefrist
17.10.2024
Schlusstermin
03.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Kreativ-Agentur für digitale Medien, Entwicklung von Web-Portalen, Applikationen und ähnlichen Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzhirsch Kreativagentur GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Torsten Gutmann hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 07.04.2025 festgesetzt wurden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der Berechnungsmasse von 30.291,00 EUR liegt eine Regelvergütung zugrunde. Zustellungskosten in Höhe von 11,20 EUR nebst Umsatzsteuer wurden anerkannt. Mit Beschluss vom selben Datum wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Ein Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist für den 03.06.2025 angesetzt, an dem die Abnahme der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen. Einwendungen können bis zum 03.06.2025 erhoben werden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzhirsch Kreativagentur GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Torsten Gutmann hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse beträgt 30.291,00 EUR. Im s…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzhirsch Kreativagentur GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Torsten Gutmann hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse beträgt 30.291,00 EUR. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit Stichtag zum 17.10.2024 geprüft; die Frist zur Erhebung von Widerspruch endete am selben Tag. Dem Insolvenzverwalter wurde später die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Ein Schlusstermin findet mit Stichtag zum 03.06.2025 im schriftlichen Verfahren statt, um die Abnahme der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen zu behandeln. Einwendungen können bis zum 03.06.2025 erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 141/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzhirsch Kreativagentur GmbH, Wendentorwall 10, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203717), vertr. d.: Maria Ahola, Wendentorwall 10, 38100 Braunschweig, (Liquidatorin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torst…
272 IN 141/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzhirsch Kreativagentur GmbH, Wendentorwall 10, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203717), vertr. d.: Maria Ahola, Wendentorwall 10, 38100 Braunschweig, (Liquidatorin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.10.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 30.291,00 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 11,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 4 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 07.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 141/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzhirsch Kreativagentur GmbH, Wendentorwall 10, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203717), vertr. d.: Maria Ahola, Wendentorwall 10, 38100 Braunschweig, (Liquidatorin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 03.06…
272 IN 141/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzhirsch Kreativagentur GmbH, Wendentorwall 10, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203717), vertr. d.: Maria Ahola, Wendentorwall 10, 38100 Braunschweig, (Liquidatorin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 03.06.2025 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen können schriftlich bis zum 03.06.2025 erhoben werden.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 07.04.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 141/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzhirsch Kreativagentur GmbH, Wendentorwall 10, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203717), vertr. d.: Maria Ahola, (Liquidatorin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 17.10.2024 geprüft.…
272 IN 141/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzhirsch Kreativagentur GmbH, Wendentorwall 10, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203717), vertr. d.: Maria Ahola, (Liquidatorin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 17.10.2024 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 17.10.2024 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 12.09.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
GeschäftsNr.: 272 IN 141/22 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzhirsch Kreativagentur GmbH, Wendentorwall 10, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203717), vertr. d.: Maria Ahola (Liquidatorin), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Torsten Gutmann, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare…
GeschäftsNr.: 272 IN 141/22 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzhirsch Kreativagentur GmbH, Wendentorwall 10, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203717), vertr. d.: Maria Ahola (Liquidatorin), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Torsten Gutmann, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 12.798,93 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 92.201,15 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 272 IN 141/22 c - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 11.11.2024
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