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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Die Entwicklung, Herstellung, Be- und Verarbeitung, der Vertrieb von und Handel mit Papieren, papierähnlichen Stoffen und Zellstoffen aller Art. Darüber hinaus sind kaufmännische, technische und sonstige genehmigungsfreie beratende Dienstleistungen für Unternehmen, die Kunden der Papierindustrie sind, Gegenstand des Unternehmens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzwald Papierwerke AG erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 24.11.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzulegen. Ein solcher Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail erfolgen, sondern muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden.
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