Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schwedenhaus Automobile GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Carnotstraße 20, 39120 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 109299
EUID
DEW1215.HRB109299
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
340 IN 293/26 (351)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.07.2026 , 11:15 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 08:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.10.2026
Gläubigerversammlung
17.11.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, die Kraftfahrzeugwartung und -Instandhaltung, der Handel mit Kraftfahrzeugersatzteilen, das Vermieten von Kraftfahrzeugen und alle artverwandten Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwedenhaus Automobile GmbH in Magdeburg ist im Antragsverfahren. Am 03.07.2026 um 11:15 Uhr hat das Amtsgericht Magdeburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und die vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Die Antragstellerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen. Andere Verfügungen sind unwirksam. Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Rechtsanwältin Karina Schwarz ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden.
Am 03.07.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Schwedenhaus Automobile GmbH, Magdeburg, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Rechtsanwältin Karina Schwarz ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.09.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Verfahren …
Am 03.07.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Schwedenhaus Automobile GmbH, Magdeburg, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Rechtsanwältin Karina Schwarz ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.09.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Verfahren wird mündlich geführt. Zur Forderungsanmeldung ist eine Frist bis zum 19.10.2026 bestimmt. Eine Gläubigerversammlung findet am 17.11.2026 statt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen wird sowie Forderungen geprüft werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 293/26 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schwedenhaus Automobile GmbH, Carnotstraße 20, 39120 Magdeburg, An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugwartung und -Instandhaltung, Handel mit Kraftfahrzeugersatzteilen, das Vermieten von Kraftfahrzeugen und all…
340 IN 293/26 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schwedenhaus Automobile GmbH, Carnotstraße 20, 39120 Magdeburg, An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugwartung und -Instandhaltung, Handel mit Kraftfahrzeugersatzteilen, das Vermieten von Kraftfahrzeugen und alle artverwandten Geschäfte (AG Stendal, HRB 109299), vertr. d.: Ina Rückert, Ferdinand-Schrey-Str. 7e, 39122 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 03.07.2026 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/ 6286260, Fax: 0391/ 6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 03.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.09.2026 um 08:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Schwedenhaus Automobile GmbH, Carnotstraße 20, 39120 Magdeburg, An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugwartung und -Instandhaltung, Handel mit Kraftfahrzeugersatzteilen, da…
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.09.2026 um 08:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Schwedenhaus Automobile GmbH, Carnotstraße 20, 39120 Magdeburg, An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugwartung und -Instandhaltung, Handel mit Kraftfahrzeugersatzteilen, das Vermieten von Kraftfahrzeugen und alle artverwandten Geschäfte (AG Stendal, HRB 109299),
vertreten durch:
Ina Rückert, Ferdinand-Schrey-Str. 7e, 39122 Magdeburg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Kathrin Lutter, Lübecker Str. 102-103, 39124 Magdeburg. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/ 6286260, Fax: 0391/ 6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 19.10.2026. Gläubigerversammlung: Am Dienstag, 17.11.2026, 09:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 340 IN 293/26 (351) - (01.09.2026)
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