Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schweickert GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 351158
EUID
DEB8535.HRB351158
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
82 IN 36/24
Phase
Vorläufige Eigenverwaltung
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.05.2024
Berichtstermin
21.06.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
21.06.2024 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist
04.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Beratung, Planung, Realisierung und Betreuung informationstechnischer Infrastruktur jeglicher Art sowie von Elektro- und elektrotechnischen Anlagen aller Art auf dem Gebiet der Starkstrom-, Schwachstrom- sowie Gebäudetechnik. Des Weiteren die dazugehörigen Serviceleistungen, der Handel mit entsprechenden Geräten aller Art und deren Wartung und Reparatur, die Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen sowie die Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweickert GmbH ist am 01.04.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 20.05.2024 beim Sachwalter anzumelden. Ein Gläubigerausschuss ist eingesetzt. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind am 21.06.2024 um 10:00 Uhr anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 11.05.2026 und später bis zum 04.09.2025 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweickert GmbH ist am 01.04.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgeford…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweickert GmbH ist am 01.04.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 20.05.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Gläubigerausschuss ist eingesetzt. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind für den 21.06.2024 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Fristen zur nachträglichen Anmeldung und zum Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen bekanntgegeben. Die Frist zum Widerspruch gegen nachträglich angemeldete Forderungen endet am 04.09.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweickert GmbH ist am 01.04.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweickert GmbH ist am 01.04.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 20.05.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Gläubigerausschuss ist eingesetzt. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind am 21.06.2024 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Heidelberg anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Die Frist zum Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen endete zunächst am 11.05.2026 und wurde später auf den 04.09.2025 festgelegt. Das Verfahren befindet sich in der laufenden Phase der Forderungsprüfung und -feststellung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweickert GmbH ist am 01.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, und Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung ist zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, For…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweickert GmbH ist am 01.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, und Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung ist zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 20.05.2024 beim Sachwalter anzumelden. Ein Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind am 21.06.2024 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Fristen zur nachträglichen Anmeldung und zum Widerspruch gegen Forderungen bekanntgegeben, wobei die letzte bekannte Widerspruchsfrist bis zum 04.09.2025 lief. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen dem Insolvenzgericht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweickert GmbH ist am 01.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, und Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung ist zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, For…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweickert GmbH ist am 01.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, und Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung ist zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 20.05.2024 beim Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 21.06.2024 anberaumt worden. Es wird eine Eigenverwaltung durchgeführt, wobei ein Gläubigerausschuss aus der Agentur für Arbeit, Dr. Carsten Müller-Seils und Euler Hermes eingesetzt ist. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütungen der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt. Für nachträglich angemeldete Forderungen besteht eine Widerspruchsfrist bis zum 04.09.2025 (in einer früheren Bekanntmachung bis 11.05.2026). Das Verfahren befindet sich im Stadium der Eigenverwaltung mit laufender Prüfung von Forderungen und Ausschussangelegenheiten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 36/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Schweickert und Jochen Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte …
82 IN 36/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Schweickert und Jochen Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 17/2024/ul/sro
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 36/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Schweickert
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reins…
82 IN 36/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Schweickert
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 17/2024/ul/sro
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2024 um 08.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung
Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim
Telefon: 0621 4257328
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.05.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 31.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Aufhebung einer Eigenverwaltung (§ 272 InsO),über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, gegebenenfalls Wahl eines Insolvenzverwalters, über die Beauftragung des Sachwalters oder der Schuldnerin mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 284 InsO), über die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtshandlungen der Schuldnerin durch den Sachwalter (§ 277 InsO), über die Beibehaltung / Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie über die in § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), § 276 i. V. m. § 160 InsO (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), § 162 InsO (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), § 163 InsO (Betriebsveräußerung unter Wert) bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 21.06.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 21.06.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Agentur für Arbeit
Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe
|Dr. Carsten Müller-Seils
Kirchweg 96, 50858 Köln
|Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA
Gasstraße 29, 22761 Hamburg
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 01.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 36/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Schweickert und Jochen Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte …
82 IN 36/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Schweickert und Jochen Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 17/2024/ul/sro
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 27.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 36/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Schweickert und Jochen Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte …
82 IN 36/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Schweickert und Jochen Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 17/2024/ul/sro
|
Die Bundesargentur für Arbeit und die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA jeweils als vor-vorläufiges Gläubigerausschussmitglied haben die Festsetzung Ihrer Vergütung und Auslagen für den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens beantragt Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18.10.2024 gegeben.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 01.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 36/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Schweickert und Jochen Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158 - Schuldnerin Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Grub…
82 IN 36/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Schweickert und Jochen Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158 - Schuldnerin Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 17/2024/ul/sro
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Agentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
zustellen (elektronisches EB) zustellen (EB (Post)) zustellen (EB (Post)) zustellen (Aufgabe zur Post) zustellen (EB (Post))82 IN 36/24
- 2 -
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds
des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 25.09.2024Der Sachwalter und der Geschäftsführer
der eigenverwaltenden Schuldnerin erklärten mit Schreiben vom 07.10.2024 und 10.10.2024,
dass keine Einwände gegen den Vergütungsantrag bestehen.Weitere Stellungnahmen wurden
nicht abgegeben.Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses haben nach §§ 21 Abs.2
Ziff.1a, 73 Abs. 1 InsO Anspruch auf Vergütung Ihrer Tätigkeit und Ersatz der Ihnen entstandenen
Auslagen.Nach § 17 Abs.1, 2 S.2 InsVV ist die Vergütung nach dem Zeitaufwand der Gläubiger-
ausschussmitglieder für ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Ein-
zelfalls zu bestimmen. Der Stundensatz soll hierbei regelmäßig zwischen 50,00 und 300,00 EUR
betragen, mit einem Mittelwert von 175,00 EUR. Bei der Festsetzung des Stundensatzes sind
insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds
zu berücksichtigen.Beim vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein aufwändiges, über dem
Durchschnitt liegendes Verfahren. Die für die Bundesagentur für Arbeit tätig gewordenen Vertrete-
rin wird seit mehr als 10 Jahren in zahlreiche Gläubigerausschüsse, insbesondere auch in Groß-
verfahren als Mitglied bestellt. Daher stellt aktive Mitwirkung in Gläubigerausschüssen einen wich-
tigen Bestandteil ihrer beruflichen Tätigkeit dar. Im hiesigen Verfahren nahm Sie an vier Sitzungen
des vorläufigen Gläubigerausschussses teil. Außerhalb der Sitzungen erfolgten Telefonate und
Emails mit dem vorläufigen Sachwalter, der Eigenverwaltung und den anderen Gläubigeraus-
schussmitgliedern. Sie begleitete die Betriebsfortführung im vorläufigen Eigenverwaltungsverfah-
ren sowie den M & A Prozess. Hinzu kamen im vorliegenden Verfahren auch besondere Haf-
tungsrisiken.
Vorliegend liegt der beantragte Stundensatz in Höhe von BETRAG EUR noch unter dem Mittel-
wert und ist angemessen.
Für 9,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzu-
setzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzu-
setzen.82 IN 36/24
- 3 -
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Be-
schwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel-
lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 In-
sO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9
Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann-
ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist
ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwalt-
liche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal-
ten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erin-
nerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel-
lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 In-
sO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9
Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten
Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist82 IN 36/24 - 4 jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 15.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 36/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Schweickert und Jochen Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158 - Schuldnerin Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Grub…
82 IN 36/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweickert GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Schweickert und Jochen Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 351158 - Schuldnerin Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 17/2024/ul/sro
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland Niederlassung der. Euler Hermes SA wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
zustellen (elektronisches EB) zustellen (Aufgabe zur Post) zustellen (EB (Post)) zustellen (EB (Post)) zustellen (EB (Post))82 IN 36/24
- 2 -
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Antrag des Mitglieds des
vorläufigen Gläubigerausschusses vom 29.07.2024.Der Vertreter der eigenverwaltenden Schuld-
nerin befürwortete mit Schreiben vom 30.08.2024 den Antrag des Antragstellers. Der Sachwalter
erklärte mit Schriftsatz vom 09.08.2024 ebenfalls, dass keine Einwände gegen den Vergütungs-
antrag bestehen.Weitere Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.Die Mitglieder des vorläufigen
Gläubigerausschusses haben nach §§ 21 Abs.2 Ziff.1a, 73 Abs. 1 InsO Anspruch auf Vergütung
Ihrer Tätigkeit und Ersatz der Ihnen entstandenen Auslagen. Nach § 17 Abs.1, 2 S.2 InsVV ist die
Vergütung nach dem Zeitaufwand der Gläubigerausschussmitglieder für ihre Tätigkeit unter Be-
rücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Der Stundensatz soll
hierbei regelmäßig zwischen 50,00 und 300,00 EUR betragen, mit einem Mittelwert von 175,00
EUR. Bei der Festsetzung des Stundensatzes sind insbesondere der Umfang der Tätigkeit und
die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu berücksichtigen. Die Gewährung einer
auch über dem Mittelwert oder sogar über dem Rahmen des § 17 InsVV liegenden Vergütung
wird darüberhinaus als zulässig und erforderlich erachtet, wenn dies durch die besondere Sach-
kunde, Fähigkeiten, Tätigkeiten oder Leistungen des jeweiligen Glaubigerausschussmitglieds un-
ter Berücksichtigung der Besonderheiten und Erschwernisse des Verfahrens konkret begründet
ist.Beim vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein aufwändiges, über dem Durchschnitt lie-
gendes Verfahren. Während der Betriebsfortführung im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren
waren bereits verschiedene komplexe Entscheidungen, u.a. mit Blick auf den eingeleiteten
M&A-Prozess, zu treffen. Diese sind für den Ausgang des Verfahrens von erheblicher wirtschaft-
licher Bedeutung gewesen.Der für das Gläubigeraussmitglied tätig gewordene Vertreter hat fort-
laufend im Rahmen der Überwachung der Fortführung des Geschäftsbetriebes im vorläufigen Ei-
genverwaltungsverfahren, der Eigenverwaltungsplanung, auch im Hinblick auf Ihre Vorteilhaftigkeit
für die Gläubigergesamtheit , sowie der Überwachung der Liquiditäts- und Ertragsplanung, mitge-
wirkt. Er nahm an vier Sitzungen des vorläufigen Gläubigerausschussses teil.Als Rechtsanwalt
verfügt der tätig gewordene Vertreter auch über eine besondere Sachkunde und Qualifikation.
Darüberhinaus bestanden erhebliche Haftungsrisiken. Neben dem Umfang der Tätigkeit und der
berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds sind auch Größe des Unternehmens, Mitarbeiter-82 IN 36/24
- 3 -
zahlen, Umsatz und Gewinn durchaus mittelbare Kriterien im Einzelfall, von denen auf die
Schwierigkeit eines Insolvenzverfahrens rückgeschlossen werden kann.Ein Stundensatz in Höhe
von 240,00 EUR für die Tätigkeit des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses im einge-
setzten vorl. Gläubigerausschuss erscheint dem Gericht in der Gesamtschau und unter Abwä-
gung aller Besonderheiten im Verfahren als angemessen.
Für 15 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt 3.600,00 EUR festzuset-
zen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzu-
setzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Be-
schwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel-
lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 In-
sO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9
Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann-
ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist
ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwalt-
liche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal-
ten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:82 IN 36/24 - 4 Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg Kurfürsten-Anlage 15 69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 15.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.