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Insolvenzprofil
Schwindt-Hydraulik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 100030
EUID
DEP2507.HRB100030
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
29 IN 89/15
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer
Adresse
Meisenweg 32, 21244 Buchholz in der Nordheide
Termine & Fristen
Beschluss zur Nachtragsverteilung
11.11.2025
Entscheidung des Gerichts
09.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwindt-Hydraulik Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer hat für die durch Beschluss vom 11.11.2025 angeordnete Nachtragsverteilung seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind diese Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Celle eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht dem Beschwerdeberechtigten die sofortige Beschwerde oder, falls die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde und der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR nicht übersteigt, die befristete Erinnerung offen. Die Frist für diese Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 89/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwindt-Hydraulik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wernerusstr. 14+29, 29227 Celle (AG Lüneburg, HRB 100030), vertr. d.: Thomas Ludewigt, Meisenweg 32, 21244 Buchholz in der Nordheide, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalt…
29 IN 89/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwindt-Hydraulik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wernerusstr. 14+29, 29227 Celle (AG Lüneburg, HRB 100030), vertr. d.: Thomas Ludewigt, Meisenweg 32, 21244 Buchholz in der Nordheide, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer für die durch Beschluss vom 11.11.2025 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 09.09.2026
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