Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SCIO Familie, Freunde und Mitarbeiter GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Aschaffenburg HRA 6118
EUID
DED4102V.HRA6118
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aschaffenburg
Aktenzeichen
625 IN 218/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat mit Beschluss vom 23.09.2026 den Antrag der SCIO Familie, Freunde und Mitarbeiter GmbH & Co. KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin ist vertreten durch die Komplementärin SCIO Mitarbeiter-Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, diese wiederum durch den Geschäftsführer Alexander Weis. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Bach Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Aschaffenburg tätig. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde möglich, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Aschaffenburg einzulegen ist. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts eingereicht werden; eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Einreichungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, erfordern jedoch eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Nutzung eines sicheren Übermittlungswegs. Es wurden keine weiteren Termine wie Prüfungstermine oder Forderungsanmeldefristen genannt, da das Verfahren nicht eröffnet wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
625 IN 218/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
SCIO Familie, Freunde und Mitarbeiter GmbH & Co. KG, Hefner-Alteneck-Straße 11, 63743 Aschaffenburg, vertreten durch die Komplementärin SCIO Mitarbeiter-Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Weis Alexander
Registergericht: Amtsgerich…
625 IN 218/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
SCIO Familie, Freunde und Mitarbeiter GmbH & Co. KG, Hefner-Alteneck-Straße 11, 63743 Aschaffenburg, vertreten durch die Komplementärin SCIO Mitarbeiter-Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Weis Alexander
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRA 6118
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bach Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frohsinnstraße 15, 63739 Aschaffenburg
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 23.09.2026
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