Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 96086
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Scotch & Soda Retail GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Plange Mühle 5, 40221 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 96086
EUID
DER1101.HRB96086
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 114/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.06.2024 , 15:39 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 19:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.09.2024
Berichtstermin
30.09.2024 , 11:30 Uhr
Prüfungstermin
14.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Kleidung unter den Textilmarken Scotch & Soda, Scotch & Soda Amsterdam Couture, Scotch P´tite, Maison Scotch La Femme Selon Marie, Maison Scotch, Scotch Shrunk, Scotch R´Belle und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scotch & Soda Retail GmbH ist am 13.06.2024 eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Holger Rhode zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt und Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Das Verfahren befindet sich im laufenden Stadium. In späteren Beschlüssen vom 01.02.2025 und 25.08.2025 sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scotch & Soda Retail GmbH ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 13.06.2024. Zuvor waren bereits am 13.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Holger Rhode zum vorläufigen I…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scotch & Soda Retail GmbH ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 13.06.2024. Zuvor waren bereits am 13.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Holger Rhode zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschusses beendet; ein neuer Ausschuss wurde eingesetzt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.09.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Beschlussfassung über den Fortgang des Verfahrens und andere wesentliche Punkte ist am 30.09.2024 anberaumt. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 14.10.2024 ist. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 25.09.2024 zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittel gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 114/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96086 eingetragenen Scotch & Soda Retail GmbH, Plange Mühle 5, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jan Bervoets…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 114/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96086 eingetragenen Scotch & Soda Retail GmbH, Plange Mühle 5, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jan Bervoets,
ist am 13.06.2024, um 15:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 114/24
Amtsgericht Düsseldorf, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 114/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96086 eingetragenen Scotch & Soda Retail GmbH, Plange Mühle 5, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jan Bervoets,
sind die…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 114/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96086 eingetragenen Scotch & Soda Retail GmbH, Plange Mühle 5, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jan Bervoets,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.
502 IN 114/24
Amtsgericht Düsseldorf, 25.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 114/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96086 eingetragenen Scotch & Soda Retail GmbH, Plange Mühle 5, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jan Bervoets,
sind die…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 114/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96086 eingetragenen Scotch & Soda Retail GmbH, Plange Mühle 5, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jan Bervoets,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.
502 IN 114/24
Amtsgericht Düsseldorf, 01.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 114/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96086 eingetragenen Scotch & Soda Retail GmbH, Plange Mühle 5, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jan Bervoets,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 114/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96086 eingetragenen Scotch & Soda Retail GmbH, Plange Mühle 5, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jan Bervoets,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 19:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 13.06.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Neuer Wall 50 Immobilien Besitz
GmbH, Otto-Heilmann-Straße 17, 82031 Grünwald
Bundesagentur für Arbeit,vertr.d.d.
Agentur für Arbeit Düsseldorf
vertr. d. Herrn Andreas Hager, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf
Felix Kampfmann, Bleckhütter Weg 20, 41066 Mönchengladbach.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Montag, 30.09.2024, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 14.10.2024.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
502 IN 114/24
Düsseldorf, 01.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.