Einstellung des VerfahrensMecklenburg-VorpommernHRB 14582
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SD Company Landschafts- und Gartenservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Schweriner Straße 42, 19288 Ludwigslust
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Schwerin HRB 14582
EUID
DEN1308V.HRB14582
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
580 IN 509/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Franz
Adresse
Münzstraße 14, 19055 Schwerin
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
07.04.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
15.07.2025
Prüfungsstichtag
21.04.2026
Frist zur Einwendung
25.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Garten- und Landschaftsbereich, dazu zählen sämtliche Dienstleistungen wie Pflege und Wartung, Änderung und Ausbesserung von Objekten/Gegenständen, etc. im Garten- und Landschaftsbereich, u.a. zählt auch dazu das Anlegen von Anlagen (Teich, Terrasse, etc.).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SD Company Landschafts- und Gartenservice GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Schult. Das Registergericht ist das Amtsgericht Schwerin. Im Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter am 07.04.2025 sowie erneut am 15.07.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt gemäß § 208 Abs. 1 InsO. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt das Verfahren schriftlich. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.04.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Widersprüche können nicht per E-Mail abgegeben werden, sondern nur durch unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SD Company Landschafts- und Gartenservice GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Schwerin (HRB 14582). Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Christoph Schult vertreten. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Franz hat am 07.04.2025 sowie erneut am…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SD Company Landschafts- und Gartenservice GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Schwerin (HRB 14582). Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Christoph Schult vertreten. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Franz hat am 07.04.2025 sowie erneut am 15.07.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Für das Verfahren wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen ist der 21.04.2026; Widersprüche müssen bis zu diesem Datum bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Am 30.07.2026 wurde beschlossen, das Verfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse einzustellen (§ 207 InsO). Beteiligte konnten bis zum 25.09.2026 Anträge und Einwendungen erheben. Die Einstellung kann durch Zahlung eines Kostenvorschusses von 4104,90 Euro abgewendet werden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 509/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SD Company Landschafts- und Gartenservice GmbH, Schweriner Straße 42, 19288 Ludwigslust, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Schult
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14582
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemel…
580 IN 509/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SD Company Landschafts- und Gartenservice GmbH, Schweriner Straße 42, 19288 Ludwigslust, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Schult
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14582
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.04.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 509/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SD Company Landschafts- und Gartenservice GmbH, Schweriner Straße 42, 19288 Ludwigslust, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Schult
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14582
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 15.07.202…
580 IN 509/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SD Company Landschafts- und Gartenservice GmbH, Schweriner Straße 42, 19288 Ludwigslust, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Schult
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14582
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 15.07.2025 erneut angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 17.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 509/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SD Company Landschafts- und Gartenservice GmbH, Schweriner Straße 42, 19288 Ludwigslust, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Schult
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14582
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 07.04.202…
580 IN 509/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SD Company Landschafts- und Gartenservice GmbH, Schweriner Straße 42, 19288 Ludwigslust, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Schult
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14582
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 07.04.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 08.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 509/24
In dem Insolvenzverfahren d.
SD Company Landschafts- und Gartenservice GmbH, Schweriner Straße 42, 19288 Ludwigslust, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Schult
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14582
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es wird schriftliches Verfahren gem. § 5 Abs.2…
580 IN 509/24
In dem Insolvenzverfahren d.
SD Company Landschafts- und Gartenservice GmbH, Schweriner Straße 42, 19288 Ludwigslust, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Schult
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14582
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es wird schriftliches Verfahren gem. § 5 Abs.2 Insolvenzordnung für folgende Verfahrensabschnitte angeordnet:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Anhörung der Gläubigerversammlung , des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.09.2026 bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin Anträge und Einwendungen zu erheben.
Die Einstellung kann durch die Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 4104,90 Euro an das Landesamt für Finanzen MV zum Aktenzeichen 580 IN 509/24 abgewendet werden. Der Nachweis der Einzahlung bei dem Landesamt für Finanzen MV wird innerhalb der oben genannten Frist benötigt.
Die Schlussrechnung liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 509/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SD Company Landschafts- und Gartenservice GmbH, Schweriner Straße 42, 19288 Ludwigslust, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Schult
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14582
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und die zu ers…
580 IN 509/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SD Company Landschafts- und Gartenservice GmbH, Schweriner Straße 42, 19288 Ludwigslust, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Schult
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14582
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Franz, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Mindestvergütung war gemäß § 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 30.07.2026
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