Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SDC Sachsen Digital Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Bergstr. 2, 01069 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 38715
EUID
DEU1104.HRB38715
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
536/557 IN 1391/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
25.11.2025 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.01.2026
Berichtstermin
17.02.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
17.02.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Planung, fachliche und wirtschaftliche Betreuung, Realisierung und Implementierung von IT-Projekten, insbesondere Entwicklung von Anwendungssoftware, Bildung einer Organisationseinheit zur Bearbeitung zukunftsgerichteter Themen, weiterhin Konzipierung, Entwicklung und Implementierung digitaler Geschäftsprozesse sowie Projekt- und Innovationsmanagement im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH ist am 25.11.2025 um 15:00 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tim Brune bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 06.01.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen, einschließlich der Eigenverwaltung, wird am 17.02.2026 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Dresden stattfinden. Dieser Termin dient auch als Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen. Die Gläubiger werden nicht über das Prüfungsergebnis benachrichtigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH ist am 25.11.2025 um 15:00 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Tim Brune ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 06.01.2026. Ein g…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH ist am 25.11.2025 um 15:00 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Tim Brune ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 06.01.2026. Ein gemeinsamer Termin für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen ist auf den 17.02.2026 um 10:00 Uhr anberaumt. Später hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 09.07.2026 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536/557 IN 1391/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH, Bergstraße 2, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38715
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Hundt
- wurde am 25.11.2025 um 15:00 Uhr das Insolvenzver…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536/557 IN 1391/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH, Bergstraße 2, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38715
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Hundt
- wurde am 25.11.2025 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Tim Brune, Königstraße 17, 01097 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 20536 0 Telefax: 0351 20536 79 Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 06.01.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
- die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, nämlich die klageweise Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte, u.a., aber nicht begrenzt auf Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung und gesellschaftsrechtlichen Haftungsgrundlagen sowie den Abschluss eines Vergleiches oder Schiedsvertrages im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der vorstehenden Ansprüche mit einem Dritten, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 17.02.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 17.02.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1391/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH, Bergstraße 2, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38715
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Hundt
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 09.07.2026 …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1391/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH, Bergstraße 2, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38715
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Hundt
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 09.07.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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