Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SDW Prospektwerbung Marketing Center GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Josef-Baumann-Straße 37b, 44805 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 15041
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2201.HRB15041
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 155/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sascha Goussetis
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Ostenhellweg 60, 44135 Dortmund
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
05.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Prospektverteilung sowie eine Handelsvertretung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die den Unternehmensgegenstand fördern. Sie darf insbesondere gleichartige oder ähnliche Unternehmen in jeder zulässigen Rechtsform errichten, erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Handelsvermittlung
Geschäftstätigkeit
Prospektverteilung und Handelsvertretung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDW Prospektwerbung Marketing Center GmbH ist beim Amtsgericht Bochum unter dem Aktenzeichen 80 IN 155/23 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15041 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Illya Solomonov vertreten. Rechtsanwalt Sascha Goussetis ist als Verfahrensbevollmächtigter bestellt. Das Gericht hat einen Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung festgelegt, der dem 05.10.2026 entspricht. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, hier den Abschluss eines Vergleichs, bei Gericht einreichen. Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung stammt vom 09.09.2026. Die Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum eingesehen werden. Sollte kein stimmberechtigter Gläubiger an der schriftlichen Abstimmung teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 155/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15041 eingetragenen SDW Prospektwerbung Marketing Center GmbH, Josef-Baumann-Str. 37 b, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Illya Solomonov, …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 155/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15041 eingetragenen SDW Prospektwerbung Marketing Center GmbH, Josef-Baumann-Str. 37 b, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Illya Solomonov, Verdistr. 18, 44869 Bochum
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sascha Goussetis, Ostenhellweg 60, 44135 Dortmund
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 05.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleichs.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 09.09.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
HINWEIS DES GERICHTS:
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 155/23
Amtsgericht Bochum, 11.09.2026
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