Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 124994
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Insolvenzprofil
S+E Baumanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mittelstraße 2, 50259 Pulheim
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 124994
EUID
DER3306.HRB124994
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
IN 107/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
21.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hoch- und Tiefbau, Transportdienstleistungen und Logistik mit Kraftfahrzeugen (LKW´s). Gastronomiebetrieb sowie Schweißarbeiten sowie die Reinigung und Hausmeisterservice.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S+E Baumanagement GmbH ist am 21.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind ebenfalls am 21.07.2026 aufgehoben worden. Das Amtsgericht Hanau hat den entsprechenden Beschluss erlassen. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 107/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S+E Baumanagement GmbH, Mittelstraße 2, 50259 Pulheim (AG Köln, HRB 124994), vertr. d.: Elvir Lekovic, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Rüsingstraße 103, 44894 Bochum, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufig…
70 IN 107/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S+E Baumanagement GmbH, Mittelstraße 2, 50259 Pulheim (AG Köln, HRB 124994), vertr. d.: Elvir Lekovic, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Rüsingstraße 103, 44894 Bochum, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 21.07.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 107/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S+E Baumanagement GmbH, Mittelstraße 2, 50259 Pulheim (AG Köln, HRB 124994), vertr. d.: Elvir Lekovic, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Rüsingstraße 103, 44894 Bochum, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21.07.202…
70 IN 107/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S+E Baumanagement GmbH, Mittelstraße 2, 50259 Pulheim (AG Köln, HRB 124994), vertr. d.: Elvir Lekovic, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Rüsingstraße 103, 44894 Bochum, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 21.07.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hanau eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 21.07.2026
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