Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seapack Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Pinneberg HRB 15070
EUID
DEX1321R.HRB15070
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
71 IN 15/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
26.06.2025
Prüfungsstichtag
02.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seapack Logistics GmbH ist beim Amtsgericht Pinneberg anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Carsten Ebmeier und Marko Zerau vertreten. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Joachim Beuck als Verfahrensbevollmächtigter tätig. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Jan Ockelmann, hat sein Amt vom 25.01.2022 bis zum 01.04.2022 ausgeübt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind durch Beschluss festgesetzt worden; der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 22.09.2025 ist ein Tabellenblatt mit der Nummer 152 erstellt worden. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 02.10.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Ein einfacher E-Mail-Widerspruch ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Gegen die Entscheidung zur Festsetzung der Vergütung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seapack Logistics GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Pinneberg. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Joachim Beuck als Verfahrensbevollmächtigter tätig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Jan Ockelmann, hat sein Amt vom 25.01.2022 bis zum 01.04.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seapack Logistics GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Pinneberg. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Joachim Beuck als Verfahrensbevollmächtigter tätig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Jan Ockelmann, hat sein Amt vom 25.01.2022 bis zum 01.04.2022 ausgeübt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind durch Beschluss festgesetzt worden; der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Es finden nachträgliche Prüfungen von Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren statt. Für Forderungen, die bis zum 16.06.2025 angemeldet wurden, ist der Prüfungsstichtag der 26.06.2025. Für Forderungen, die bis zum 22.09.2025 nachträglich angemeldet werden, ist der Prüfungsstichtag der 02.10.2025. Widersprüche gegen die Feststellung von Forderungen müssen spätestens an den jeweiligen Prüfungsstichtagen bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 15/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seapack Logistics GmbH, Tornescher Weg 5-7, 25436 Uetersen, vertreten durch die Geschäftsführer Carsten Ebmeier und Marko Zerau
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 15070 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim …
71 IN 15/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seapack Logistics GmbH, Tornescher Weg 5-7, 25436 Uetersen, vertreten durch die Geschäftsführer Carsten Ebmeier und Marko Zerau
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 15070 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 25335 Elmshorn, Gz.: 1767/21/JB
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1. Die Prüfung der bis 22.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 152 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 02.10.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 15/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seapack Logistics GmbH, Tornescher Weg 5-7, 25436 Uetersen, vertreten durch die Geschäftsführer Carsten Ebmeier und Marko Zerau
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 15070 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim …
71 IN 15/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seapack Logistics GmbH, Tornescher Weg 5-7, 25436 Uetersen, vertreten durch die Geschäftsführer Carsten Ebmeier und Marko Zerau
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 15070 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 25335 Elmshorn, Gz.: 1767/21/JB
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Ockelmann, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 23.09.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.308.871,48 EUR auszugehen.Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 25.01.2022 bis zum 01.04.2022 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Masse bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 21, 63 InsO, § 11 InsVV). Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht ein angemessener Bruchteil des so ermittelten Vergütungssatzes zu.Bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung hatte die Masse einen Wert von 1.308.871,48 €. Der Berechnungswert für die Vergütung beträgt demnach BETRAG € (§ 2 Abs.1 InsVV).Im Hinblick auf Dauer, Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes auf 25 % des Berechnungswerts und damit auf den Betrag von BETRAG € zzgl. Zuschlag für den Mehraufwand im Rahmen der Betriebsfortführung in Höhe von 49,58 %, für den Mehraufwand im Rahmen der Sanierungs- und Transaktionsbemühungen in Höhe von 35 % und 25 % für den Mehraufwand im Rahmen der arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (§ 7 InsVV) festzusetzen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 23.09.2024 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 12.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 15/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seapack Logistics GmbH, Tornescher Weg 5-7, 25436 Uetersen, vertreten durch die Geschäftsführer Carsten Ebmeier und Marko Zerau
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 15070 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim …
71 IN 15/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seapack Logistics GmbH, Tornescher Weg 5-7, 25436 Uetersen, vertreten durch die Geschäftsführer Carsten Ebmeier und Marko Zerau
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 15070 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 25335 Elmshorn, Gz.: 1767/21/JB
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1. Die Prüfung der bis 16.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 134-151 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 26.06.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 15/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seapack Logistics GmbH, Tornescher Weg 5-7, 25436 Uetersen, vertreten durch die Geschäftsführer Carsten Ebmeier und Marko Zerau
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 15070 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim …
71 IN 15/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seapack Logistics GmbH, Tornescher Weg 5-7, 25436 Uetersen, vertreten durch die Geschäftsführer Carsten Ebmeier und Marko Zerau
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 15070 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 25335 Elmshorn, Gz.: 1767/21/JB
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Beschluss:
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1. Es ist über den Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung vom 23.09.2024 zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und der Insolvenzschuldnerin wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 18.11.2024 Stellungnahmen zum Vergütungsantrag vom 23.09.2024 einzureichen. Dieser liegt während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme der Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht über die Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung entscheiden.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 29.10.2024
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