Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seatris Al GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 194773
EUID
DEF1103R.HRB194773
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36s IN 3528/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
22.07.2025
Schlusstermin
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seatris AI GmbH ist eröffnet. Im Juli 2025 wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 22.07.2025. Im Juni 2026 wurde der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Der Gläubigerausschuss hat der Schlussverteilung zugestimmt. Derzeit sind Forderungen in Höhe von 1.227.185,11 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 48.148,19 EUR gegenübersteht. Für die festgestellten Forderungen steht ein Betrag von 9.665,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind gemäß § 54 InsO vorrangig zu begleichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 3528/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seatris AI GmbH, Droysenstraße 5, 10629 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Vivien Richter
Register-Nr.: HRB 194773
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insol…
36s IN 3528/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seatris AI GmbH, Droysenstraße 5, 10629 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Vivien Richter
Register-Nr.: HRB 194773
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung und der Auslagen (es wird ein Zuschlag in Höhe von 10 % für Sanierungsmaßnahmen beantragt)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.227.185,11 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 48.148,19 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 3528/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seatris AI GmbH, Droysenstraße 5, 10629 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Vivien Richter
Register-Nr.: HRB 194773
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.227.185,11 EUR steht ein Betrag von 9.665,00 EUR zur Verteilung…
36s IN 3528/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seatris AI GmbH, Droysenstraße 5, 10629 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Vivien Richter
Register-Nr.: HRB 194773
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.227.185,11 EUR steht ein Betrag von 9.665,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 3528/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seatris AI GmbH, Droysenstraße 5, 10629 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Vivien Richter
Register-Nr.: HRB 194773
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 01.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabell…
36s IN 3528/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seatris AI GmbH, Droysenstraße 5, 10629 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Vivien Richter
Register-Nr.: HRB 194773
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 01.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 - 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.07.2025
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