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Insolvenzprofil
Sechste GVBU Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 33392
EUID
DEH1101.HRB33392
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
508 IN 11/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
23.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sechste GVBU Verwaltungs UG (haftungsbeschrankt) ist aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 11/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sechste GVBU Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33392), vertr. d.: Danica Stubbmann, Kleine Waagenstr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelf…
508 IN 11/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sechste GVBU Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33392), vertr. d.: Danica Stubbmann, Kleine Waagenstr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 23.06.2026
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