Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
K&B Deliveries GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 37172
EUID
DEH1101.HRB37172
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
16/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Penczek
Adresse
Verdener Str. 175, 28832 Achim
Telefon
04202-765652
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.06.2026 , 08:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K&B Deliveries GmbH ist am 24.06.2026 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Penczek bestellt worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
512 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K&B Deliveries GmbH, Hastedter Heerstraße 333, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 37172 HB), vertr. d.: 1. Kerem Erdogan, (Geschäftsführer), 2. Baris Bedirhan Furtun, (Geschäftsführer), 3. Burak Erkan Furtun, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 um 08:00 U…
512 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K&B Deliveries GmbH, Hastedter Heerstraße 333, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 37172 HB), vertr. d.: 1. Kerem Erdogan, (Geschäftsführer), 2. Baris Bedirhan Furtun, (Geschäftsführer), 3. Burak Erkan Furtun, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Penczek, Verdener Str. 175, 28832 Achim, Tel.: 04202-765652, Fax: 04202-765653 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 24.06.2026
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